Unfall im Ausland: Die richtigen Schritte sofort und danach
Ein Unfall im Ausland ist stressig — aber mit dem richtigen Vorgehen können Sie Ihre Ansprüche sichern und die Regulierung beschleunigen. Schritt für Schritt erklärt.
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Europäischer Unfallbericht
Das blaue Formular (in D kostenlos bei Versicherern erhältlich) ist europaweit einheitlich. Beide Unfallbeteiligten füllen gemeinsam aus. Lassen Sie sich eine Kopie geben und senden Sie das Original an Ihren Versicherer.
Schutzbrief kontaktieren
Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist: Sofort die Schutzbrief-Hotline anrufen. Diese koordiniert Pannenhilfe, Mietwagen und ggf. Rücktransport. Eigenmächtige Beauftragungen werden oft nicht erstattet.
Versicherer informieren
Informieren Sie Ihren deutschen Kfz-Versicherer innerhalb von 7 Tagen nach dem Unfall. Bei Fremdverschulden: Wenden Sie sich an das Nationale Versicherungsbüro des Unfalllands — es benennt den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten des gegnerischen Versicherers.
Schadensregulierung bei Fremdverschulden aus dem Ausland
Seit der 4. Kfz-Haftpflicht-Richtlinie haben EU-Bürger das Recht, Schadensersatz direkt in Deutschland geltend zu machen. Der gegnerische ausländische Versicherer muss einen deutschen Schadenregulierungsbeauftragten haben.
Europäischer Unfallbericht: Richtig ausfüllen
Der Europäische Unfallbericht (blauer Durchschreibebogen) ist in 14 EU-Sprachen erhältlich und hat nummernbasierte Felder, die keine Übersetzung benötigen. Beide Unfallbeteiligte füllen gemeinsam einen Bogen aus — jeweils eine Spalte für das eigene Fahrzeug. Beide unterschreiben, jeder erhält eine Kopie. Das Original schicken Sie innerhalb von 7 Tagen an Ihren Versicherer. Wichtig: Das Ausfüllen des Unfallberichts ist keine Schuldanerkenntnis. Weigert sich der Unfallgegner, das Formular auszufüllen, dokumentieren Sie alle Fahrzeug- und Personendaten selbst und schalten Sie die Polizei ein.
Nach dem Auslandsunfall: Versicherer richtig informieren
Informieren Sie Ihren deutschen Versicherer so früh wie möglich — am besten noch vom Unfallort aus per Telefon. Schildern Sie den Hergang kurz, geben Sie das Kennzeichen des Unfallgegners und sein Herkunftsland an. Bei Kasko-Schäden: Fragen Sie, ob Sie das Fahrzeug lokal reparieren lassen oder zurück nach Deutschland bringen sollen. Eigenmächtige Entscheidungen zur Reparatur im Ausland können zu Erstattungsproblemen führen. Ihr Versicherer koordiniert die beste Lösung — nutzen Sie diese Unterstützung aktiv.
Kooperation am Unfallort erleichtern
Eine ruhige und kooperative Haltung am Unfallort beschleunigt die Schadensregulierung erheblich. Notieren Sie alle Daten sorgfältig und bestehen Sie auf der Nutzung Ihrer Schutzbrief-Hotline, bevor Sie einen lokalen Abschleppdienst beauftragen. Denken Sie daran: Der Europäische Unfallbericht ist in ganz Europa anerkannt und ermöglicht eine geordnete Schadenaufnahme auch ohne gemeinsame Sprache. Wer am Unfallort die Situation professionell dokumentiert, spart sich im Nachhinein aufwändige Nachfragen und Klärungen mit Versicherern und Behörden.