Auto vom Ehemann übernehmen: Versicherung, SF-Klasse und Halterwechsel

Wenn die Ehefrau das Auto des Ehemanns übernimmt, müssen Halterwechsel, Versicherungsvertrag und SF-Klasse separat geregelt werden. Was wann zu tun ist und worauf Paare dabei achten sollten.

Warum Paare das Auto tauschen

Typische Szenarien: Der Ehemann gibt sein Fahrzeug auf (Ruhestand, gesundheitliche Gründe, Umzug ohne eigenes Auto) und die Ehefrau übernimmt es. Oder: Die Ehefrau kauft sich ein neues Fahrzeug und der Ehemann übernimmt das bestehende. In beiden Fällen entsteht Handlungsbedarf beim Versicherer und der Zulassungsstelle.

Schritt 1: Halterwechsel bei der Zulassungsstelle

Schritt 2: Versicherungsvertrag klären

Der alte Vertrag des Ehemanns endet mit dem Halterwechsel in der Regel nicht automatisch. Der Ehemann muss seinen Vertrag zum Ende der Versicherungsperiode oder mit Sonderkündigungsrecht (bei Fahrzeugverlust) kündigen. Die Ehefrau benötigt eine eigene Police — entweder neu abgeschlossen oder als übertragener Vertrag.

Schritt 3: SF-Klasse übertragen

Hat der Ehemann eine hohe SF-Klasse, kann er diese auf die Ehefrau übertragen. Die Ehefrau kann maximal so viele Jahre übernehmen, wie sie seit ihrem Führerscheinerwerb gefahren sein könnte. Die übertragene Klasse gilt ab dem ersten Versicherungstag und reduziert den Beitrag erheblich.

Beitrag nach Übernahme vergleichen

Nach der Übernahme lohnt sich ein Tarifvergleich. Die Ehefrau als neue Versicherungsnehmerin kann einen anderen Beitrag erzielen als der Ehemann — abhängig von Alter, SF-Klasse und gewähltem Versicherer. Ein Vergleich mehrerer Angebote zahlt sich aus.