Auto verleihen: Versicherungsschutz für Fahrer und Eigentümer erklärt

Wer sein Auto verleiht, trägt Risiken mit — auch versicherungstechnische. Was gilt, wenn ein Freund oder Familienmitglied einen Unfall hat, und wie Sie sich absichern.

Grundsatz: Haftpflicht schützt immer

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Dritte — egal, wer das Fahrzeug fährt. Auch wenn Ihr Freund oder Bruder einen Unfall verursacht: Der Geschädigte erhält Schadensersatz aus Ihrer Haftpflicht. Das ist gesetzlich geregelt.

Folgen für den Versicherungsnehmer

Als Versicherungsnehmer tragen Sie die Konsequenzen: Eine Rückstufung der SF-Klasse nach einem Schaden betrifft Ihren Vertrag — auch wenn Sie nicht selbst gefahren sind. Das ist der wichtigste Risikopunkt beim Verleihen.

Kasko: Nur bei erlaubtem Fahrer

Die Kaskoversicherung zahlt bei einem selbstverschuldeten Schaden auch für fremde Fahrer — sofern diese berechtigt waren, das Fahrzeug zu nutzen. Ein unberechtigter Fahrer kann zu Kasko-Leistungsverweigerung führen. Prüfen Sie, ob Ihr Fahrerkreis den ausgeliehenen Fahrer einschließt.

Regress bei unberechtigtem Fahrer

Wenn eine nicht im Fahrerkreis vereinbarte Person fährt und einen Schaden verursacht, kann der Versicherer bei Ihnen Regress nehmen. Ggf. auch der Verursacher selbst zivilrechtlich haftet. Verleihen Sie das Fahrzeug nur an berechtigte Personen gemäß Ihrem Vertrag.

Gewerbliches Verleihen

Wer das Fahrzeug regelmäßig entgeltlich verleiht (z. B. über Apps wie Turo oder Snappcar), benötigt eine spezielle gewerbliche Versicherung. Eine normale private Kfz-Versicherung deckt gewerbliches Sharing nicht ab.

Haftpflicht des Entleihers

Auch wenn ein Freund Ihr Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis fährt, haftet primär Ihre Fahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten. Der Entleiher hat keine eigene Fahrzeug-Haftpflicht für Ihr Auto. Überlegen Sie daher genau, wem Sie Ihr Fahrzeug anvertrauen — bei grober Fahrlässigkeit des Entleihers kann der Versicherer Regress beim Entleiher nehmen. Fahrer, die sich dessen nicht bewusst sind, können durch Regressansprüche in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Schriftliche Vereinbarung beim Verleihen empfehlenswert

Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt sich bei längerem Verleihen eine einfache schriftliche Vereinbarung. Darin festhalten: Wer fährt das Fahrzeug (Name, Führerscheinnummer), für wie lange und zu welchem Zweck. Bei Schäden können Sie damit nachweisen, dass der Fahrer berechtigt war. Gleichzeitig können Sie eine Vereinbarung über die Schadensübernahme bei grober Fahrlässigkeit treffen. Für gelegentliche Ausleihen an nahe Angehörige ist eine solche Vereinbarung weniger wichtig — bei Fremden oder längeren Zeiträumen schützt sie alle Beteiligten.