Firmenwagen und Steuern: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Versicherung wissen müssen

Die Versicherungskosten eines Firmenwagens haben steuerliche Implikationen — für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was als Betriebsausgabe gilt und wie private Nutzung bewertet wird.

Versicherungskosten als Betriebsausgabe

Für das Unternehmen sind die Versicherungskosten des Firmenwagens als Betriebsausgaben voll abzugsfähig — Haftpflicht, Kasko und alle Zusatzbausteine. Das mindert die Körperschafts- oder Einkommensteuer des Unternehmens.

Geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer

Wenn der Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen darf, ist das ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch bestimmen die Bemessungsgrundlage. Die Versicherungskosten sind dabei im Listenpreis enthalten.

Was der Arbeitnehmer nicht absetzen kann

Der Arbeitnehmer kann die Versicherungskosten eines Firmenwagens nicht als Werbungskosten absetzen — das macht der Arbeitgeber als Betriebsausgabe. Was der Arbeitnehmer absetzen kann: die Kilometer-Pauschale für Fahrten zur Arbeit.

Selbstbehalt-Zahlungen des Arbeitnehmers

Wenn ein Mitarbeiter laut Betriebsvereinbarung einen Selbstbehalt nach einem Schaden zahlt, kann dieser in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar sein — prüfen Sie das mit Ihrem Steuerberater.

Versicherung im Jahresabschluss richtig buchen

Versicherungsprämien für Firmenwagen werden als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Werden Prämien für mehrere Monate im Voraus bezahlt, sind sie als aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu behandeln. Bei Jahresabschluss ist außerdem zu prüfen, ob Schadensregulierungen aus dem alten Geschäftsjahr korrekt abgegrenzt sind. Manche Versicherer erstatten Prämienanteile bei vorzeitiger Fahrzeugabmeldung — diese Erstattungen sind als Einnahmen zu buchen.

Steuerfreie Zusatzleistungen des Arbeitgebers

Arbeitgeber können neben der Firmenwagenversicherung auch bestimmte Zusatzleistungen steuerfrei oder pauschalversteuert anbieten, die mit dem Firmenwagen zusammenhängen. Dazu zählen: Übernahme der Kraftstoffkosten für Privatfahrten (als geldwerter Vorteil pauschalversteuert), Zahlung einer Parkgebühr am Wohnort (als geldwerter Vorteil), sowie Kostenübernahme für Winterreifen (im Bereich der Vollkaskodeckung). Konsultieren Sie Ihren Steuerberater, welche Leistungen sich optimal in die Dienstwagenregelung integrieren lassen.

Elektro-Firmenwagen: Steuerliche Besonderheiten bei der Versicherung

Bei Elektro-Firmenfahrzeugen gelten besondere steuerliche Privilegien: Der geldwerte Vorteil wird nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (statt 1 Prozent) versteuert, wenn der Listenpreis unter 70.000 Euro liegt. Für die Versicherungsseite ändert sich dadurch jedoch wenig — die Versicherungsprämien bleiben vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Beachten Sie, dass Wallbox-Installationen am Wohnort des Mitarbeiters als geldwerter Vorteil anzugeben sein können, sofern der Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Klären Sie alle steuerlichen Details mit Ihrem Steuerberater.