Kaskoversicherung bei Neuzulassung: Checkliste für Neuwagen-Käufer
Wer ein neues Fahrzeug kauft, sollte die Kaskoversicherung von Anfang an richtig konfigurieren. Was bei der Neuzulassung zu beachten ist und welche Klauseln besonders wichtig sind.
Vollkasko bei Neuwagen: Pflicht
Ein Neuwagen sollte in jedem Fall vollkaskoversichert sein. Der Wert ist hoch, und ein selbstverschuldeter Unfall ohne Vollkasko kann teuer werden. Bei Leasing ist Vollkasko ohnehin vertraglich Pflicht.
Neuwertentschädigung absichern
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl in den ersten 12–24 Monaten zahlt die Vollkasko ohne Neuwertklausel nur den Zeitwert — der kann erheblich unter dem Kaufpreis liegen. Mit Neuwertentschädigung: Sie bekommen einen gleichwertigen Neuwagen oder den Neupreis.
GAP-Deckung bei Leasing und Finanzierung
GAP (Guaranteed Asset Protection) schließt die Lücke zwischen dem Fahrzeugzeitwert und dem noch offenen Leasingbetrag oder Darlehen. Bei einem 30.000-Euro-Neuwagen mit Totalschaden nach 2 Jahren kann der Zeitwert deutlich unter dem Restzahlungsbetrag liegen. GAP zahlt diese Differenz.
Kleines 1x1 beim Neuwagen
Beitrag bei Neuwagen
Der Beitrag für einen Neuwagen ist höher als für ältere Fahrzeuge — wegen hohem Zeitwert. Das erste Jahr ist am teuersten. Ab Jahr 2 sinkt der Zeitwert und damit oft auch der Kasko-Beitrag.
SF-Klasse und Erstanmeldung
Bei der Erstanmeldung eines Neuwagens wird die SF-Klasse erstmals vergeben. Wer von einem anderen Fahrzeug wechselt, kann seine bestehende SF-Klasse mitbringen. Wer erstmals ein Fahrzeug anmeldet, startet bei SF ½ oder SF 0 je nach Versicherer. Ein Vergleich mehrerer Versicherer lohnt sich — die Einstufungsregeln und Beiträge für Erstanmelder unterscheiden sich erheblich.
Versicherungsnachweis vor Zulassung bereitstellen
Ohne elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist keine Kfz-Zulassung möglich. Schließen Sie die Versicherung daher vor dem Zulassungstermin ab. Die eVB-Nummer erhalten Sie innerhalb von Minuten online oder telefonisch vom Versicherer. Halten Sie Fahrzeugdaten bereit: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Motorisierung und beabsichtigte Nutzungsart.
Neuzulassung: Fahrzeugwert beim Vertragsabschluss sichern
Bei Neuzulassungen verliert das Fahrzeug in den ersten drei Jahren am stärksten an Wert — oft 20 bis 30 Prozent im ersten Jahr allein. Das ist der Zeitraum, in dem ein Totalschaden die größte finanzielle Lücke hinterlässt. Eine Neuwertklausel oder GAP-Deckung schützt vor dieser Wertminderungsfalle. Prüfen Sie beim Abschluss der Vollkasko für ein neues Fahrzeug explizit, ob eine Neuwertentschädigung im Vertrag enthalten ist oder als Zusatz gebucht werden muss.