Kfz-Kündigung nach Schaden: Wann sie möglich ist und das Sonderkündigungsrecht

Die Kfz-Kündigung nach Schaden steht beiden Seiten zu: Nach abgeschlossener Regulierung können Versicherter oder Versicherer kündigen. Wann das Recht entsteht, welche Fristen gelten und wie die SF-Klasse dabei gesichert bleibt.

Wann das Kündigungsrecht entsteht

Das Sonderkündigungsrecht entsteht mit der Regulierung des Schadens — entweder mit Zahlung an den Geschädigten oder mit endgültiger Ablehnung. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Regulierungsentscheidung.

Strategie: Wann lohnt der Wechsel?

Schaden selbst zahlen oder melden?

Bei kleinen Schäden lohnt es sich, die Reparatur selbst zu bezahlen, statt den Versicherer einzuschalten. Denn jede Schadenregulierung kann die SF-Klasse verschlechtern und den Beitrag für Jahre anheben. Faustformel: Übersteigen die Reparaturkosten die Beitragsmehrbelastung durch Rückstufung in den nächsten drei Jahren nicht, zahlt sich Selbstzahlung aus.

Wenn der Versicherer kündigt

Auch der Versicherer kann nach einem Schaden kündigen. Häufig geschieht das nach mehreren Schäden in kurzer Folge oder bei besonders teuren Einzelfällen. Wer eine Versicherer-Kündigung erhält, sollte schnell einen neuen Anbieter finden — manche Versicherer nehmen Personen mit Versicherer-Kündigung nur eingeschränkt auf.

SF-Klasse nach dem Wechsel

Die SF-Klasse ist personengebunden und bleibt bei einem Wechsel bestehen. Der neue Versicherer fragt die Schadenfreiheitsklasse und den Schadenverlauf ab. Bei einem Schaden werden Sie im neuen Vertrag in der gerückstuften Klasse eingestuft — das ist unvermeidlich und gilt unabhängig davon, bei welchem Versicherer der Schaden passiert ist.