Telematik-Tarif kündigen oder aussteigen: Was möglich ist
Sie haben einen Telematik-Tarif und möchten aussteigen? Was möglich ist, welche Fristen gelten und wie mit Ihren gespeicherten Fahrdaten umgegangen wird.
Ordentliche Kündigung zum Vertragsende
Wie jede Kfz-Versicherung kann der Telematik-Tarif zum Vertragsende (meist 31. Dezember) mit 4-wöchiger Frist gekündigt werden. Danach sind Sie frei, zu einem anderen Tarif oder Versicherer zu wechseln.
Wechsel innerhalb des Versicherers
Manche Versicherer erlauben einen Wechsel vom Telematik- zu einem Normal-Tarif während des laufenden Vertragsjahres. Das ist aber nicht selbstverständlich — prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen. Oft ist ein Wechsel nur bei Vertragserneuerung möglich.
Was mit Fahrdaten passiert
Nach Vertragsende müssen Fahrdaten nach DSGVO-Vorgaben gelöscht werden — die genaue Frist steht in der Datenschutzerklärung. In der Regel 30–90 Tage nach Vertragsende. Fragen Sie aktiv nach, ob Ihre Daten gelöscht wurden.
Sonderkündigungsrecht bei schlechtem Score
Wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund eines schlechten Scores erhöht, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach der Mitteilung. Nutzen Sie es, wenn der erhöhte Beitrag nicht akzeptabel ist.
Datenportabilität
Nach DSGVO haben Sie das Recht auf Herausgabe Ihrer Fahrdaten in maschinenlesbarem Format. Das kann nützlich sein, wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln möchten, der ebenfalls Telematarik anbietet.
Wechsel zum Normaltarif: Was zu beachten ist
Wer nach einem oder mehreren Jahren Telematik zurück zu einem klassischen Tarif wechselt, sollte die Grundbeiträge sorgfältig vergleichen. Manchmal bieten Versicherer Bestandskunden aus Telematik-Tarifen Spezialkonditionen für Normal-Tarife an. Beachten Sie: Der Telematik-Rabatt entfällt sofort, der Grundbeitrag ohne Rabatt gilt wieder. Holen Sie vor dem Wechsel mehrere Vergleichsangebote ein und nutzen Sie Vergleichsportale für den aktuellen Beitrag auf Basis Ihres Fahrerprofils.
Opt-out und Datenlöschungsanspruch
Nach dem Opt-out aus einem Telematik-Tarif haben Sie nach DSGVO das Recht, die Löschung aller gespeicherten Fahrdaten zu verlangen. Senden Sie eine schriftliche Löschungsanforderung an den Versicherer und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Fahrdaten, die zur Schadensregulierung noch benötigt werden, dürfen bis zum Abschluss des jeweiligen Falls gespeichert bleiben — danach ist die Löschung verpflichtend. Notieren Sie das Datum Ihrer Anfrage und die Bestätigung für eventuelle spätere Auseinandersetzungen.
Alternative nach dem Opt-out: Kilometerbasierte Tarife
Wer aus dem Telematik-Tarif aussteigt und keine laufende Verhaltensüberwachung mehr möchte, findet in kilometerbasierenden Tarifen eine datenschutzfreundliche Alternative. Diese berechnen den Beitrag nach Jahreskilometern statt nach Fahrverhalten und sind für Wenigfahrer besonders attraktiv. Kein GPS-Tracking, kein Score-Risiko — nur ein fester Grundbeitrag zuzüglich eines Betrags je gefahrenem Kilometer. Das ist besonders für Ruheständler, Zweitwagenfahrer und saisonal Fahrende interessant.