Vorläufiger Versicherungsschutz: Wann er gilt und wann er endet

Viele Versicherer gewähren unmittelbar nach der Antragstellung einen vorläufigen Versicherungsschutz. Was das konkret bedeutet, welche Leistungen er umfasst und wann er automatisch erlischt.

Was ist der vorläufige Versicherungsschutz?

Der vorläufige Versicherungsschutz (VVS) ist ein zeitlich begrenzter Schutz, der zwischen Antragstellung und offiziellem Vertragsbeginn besteht. Er schließt die Lücke, wenn ein Fahrzeug sofort nach dem Kauf gefahren werden muss, bevor der Hauptvertrag beginnt.

Umfang des vorläufigen Schutzes

Der VVS umfasst in der Regel die Kfz-Haftpflicht — also Schutz für Schäden an Dritten. Die Kasko (Teilkasko, Vollkasko) ist im VVS in der Regel nicht enthalten, sofern nicht explizit vereinbart.

Wann erlischt der vorläufige Schutz?

Erstbeitrag und vorläufiger Schutz

Der VVS ist oft an die fristgerechte Zahlung des Erstbeitrags geknüpft. Zahlen Sie den Erstbeitrag nicht, kann der Versicherer rückwirkend den VVS aufheben — und Sie wären für den Zeitraum ohne Schutz persönlich haftbar.

Nachweis des vorläufigen Schutzes beim Fahrzeugkauf

Beim Kauf eines Fahrzeugs benötigen Sie die eVB-Nummer, die mit dem vorläufigen Versicherungsschutz verknüpft ist. Halten Sie diesen Nachweis bereit, bevor Sie zur Zulassungsstelle fahren. Wenn Sie das Fahrzeug online abschließen, erhalten Sie die eVB-Nummer in der Regel sofort per E-Mail oder über das Versicherer-Portal. Bei telefonischem Abschluss sollten Sie explizit nach der sofortigen Ausstellung der eVB fragen, da manche Versicherer die Nummer erst nach Bearbeitung des schriftlichen Antrags senden.

Übergang vom VVS zum regulären Vertrag

Der Übergang vom vorläufigen zum regulären Versicherungsschutz erfolgt automatisch, wenn der Vertrag formal zustande kommt — also sobald der Versicherer den Antrag angenommen hat und der erste Beitrag fristgerecht eingegangen ist. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Achten Sie jedoch darauf, dass der im Antrag genannte Versicherungsbeginn mit dem tatsächlichen Zulassungsdatum übereinstimmt. Liegt das Versicherungsbeginn-Datum nach dem Zulassungsdatum, besteht für die Zwischenzeit nur der VVS — und dieser umfasst in der Regel keine Kasko-Leistungen.

VVS und Leasingverträge: Vollschutz ab Tag eins

Wer ein geleastes Fahrzeug erhält, muss oft vollumfänglich versichert sein. Prüfen Sie vor dem Leasingbeginn, ob Ihr Versicherer den VVS auch für die Kasko gewährt oder ob der reguläre Vertrag zum Übergabetermin beginnen muss. Leasinggesellschaften verlangen häufig eine Vollkaskobestätigung ab dem ersten Tag der Übergabe. Stimmen Sie das mit dem Versicherer vorab ab und holen Sie eine schriftliche Deckungsbestätigung für den Übergabetag. Ohne diese Bestätigung riskieren Sie, im Schadensfall kurz nach der Übernahme ohne Kasko dazustehen.