Wohnmobil-Saisonkennzeichen: Wie Sie nur für die aktive Fahrzeit zahlen
Wer sein Wohnmobil nur von April bis Oktober nutzt, muss nicht für das gesamte Jahr zahlen. Das Saisonkennzeichen ermöglicht eine auf die Nutzungszeit beschränkte Zulassung — und senkt damit Versicherungsbeitrag und Kfz-Steuer um 25 bis 45 Prozent. Wie das Modell funktioniert, welche Einschränkungen gelten und was außerhalb der Saison zu beachten ist.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen, das nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr gültig ist. Dieser Zeitraum wird bei der Zulassung festgelegt und umfasst mindestens 2 und höchstens 11 aufeinanderfolgende Monate. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und darf nicht bewegt oder auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Das Saisonkennzeichen ist an der unteren Ecke des Nummernschilds durch eine Monatsangabe erkennbar — zum Beispiel '03-10' für März bis Oktober.
Welche Monate können gewählt werden?
Der Saisonzeitraum wird als Ziffernfolge auf dem Kennzeichen eingestanzt. Sie können jeden beliebigen zusammenhängenden Zeitraum zwischen 2 und 11 Monaten wählen. Für Wohnmobile ist ein Zeitraum von März bis Oktober (8 Monate) oder April bis Oktober (7 Monate) typisch. Wer auch im milden November in Südeuropa unterwegs ist, kann den Zeitraum bis November verlängern. Eine Jahresspanne von genau 11 Monaten ist ebenfalls möglich, wenn das Fahrzeug nur in einem einzigen Monat ruht.
Welche Einsparungen sind möglich?
Was gilt außerhalb der Saison?
Außerhalb des Saisonzeitraums ist das Fahrzeug nicht zugelassen und hat keinen Kfz-Haftpflichtschutz. Es darf nicht auf öffentlichem Straßenland stehen — weder auf der Straße noch auf öffentlichen Parkplätzen, Campingplatz-Zufahrten oder anderen öffentlich zugänglichen Flächen. Das Fahrzeug muss auf Privatgelände abgestellt sein: in der eigenen Garage, auf einem privaten Stellplatz, in einer Einzel-Box oder auf dem eingezäunten Privatgrundstück.
Ruheversicherung: Schutz in der Standzeit
Da das abgemeldete Fahrzeug keinen Kfz-Haftpflichtschutz hat, sind auch Kaskorisiken in der Standzeit teilweise nicht abgedeckt — insbesondere Vollkaskoschäden durch Vandalismus. Eine Ruheversicherung schließt die wichtigste Lücke: Sie schützt das abgestellte Fahrzeug gegen Diebstahl, Brand und Elementarschäden bei deutlich geringerem Beitrag als eine volle Police. Die Ruheversicherung wird in der Regel als kostengünstiger Zusatzbaustein zum Saisonkennzeichen angeboten.
SF-Klasse beim Saisonkennzeichen
Die Schadenfreiheitsklasse bleibt beim Saisonkennzeichen vollständig erhalten — auch wenn das Fahrzeug mehrere Monate lang nicht genutzt wird. Die schadensfreie Zeit wird für die Saisonzeit bewertet und kommt dem Versicherungsnehmer zugute. Schäden innerhalb der Saison wirken sich auf die SF-Klasse aus wie bei einem ganzjährig genutzten Fahrzeug. Es gibt keinen Nachteil in der SF-Entwicklung gegenüber einem Ganzjahresfahrer.
Beantragung: So geht es
Ein Saisonkennzeichen beantragen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Benötigt werden: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II), eine eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (die Versicherung muss das Saisonkennzeichen bestätigen), gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie der aktuelle Nachweis der Hauptuntersuchung. Der Wunsch-Saisonzeitraum wird bei der Antragstellung angegeben.