Zentralruf der Autoversicherer: So finden Sie den richtigen Versicherer
Wer nach einem Unfall die Versicherung des Unfallgegners herausfinden muss, kann den Zentralruf der Autoversicherer nutzen. Die kostenlose Hotline gibt Auskunft darüber, bei welchem Versicherer ein Fahrzeug gemeldet ist — anhand des Kennzeichens. Das ist der schnellste Weg zur Schadenmeldung beim richtigen Versicherer.
Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?
Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein gemeinsamer Service der deutschen Kfz-Versicherer, der über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) koordiniert wird. Er ermöglicht es, für jeden in Deutschland zugelassenen Pkw die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung zu ermitteln — anhand des Kennzeichens. Der Service ist für Unfallgeschädigte kostenlos nutzbar.
Kontakt: Wie erreiche ich den Zentralruf?
Welche Informationen erhalten Sie?
Mit dem Kennzeichen des Unfallfahrzeugs erhalten Sie über den Zentralruf folgende Informationen: Name und Anschrift des Kfz-Haftpflichtversicherers, die Schadennummer für die Meldung und den direkten Kontakt zur Schadensabteilung. Der Zentralruf gibt keine persönlichen Daten des Fahrzeugeigentümers heraus — diese erhalten Sie nur über die Polizei oder den Versicherer selbst.
Was ist, wenn das Kennzeichen nicht bekannt ist?
Ohne Kennzeichen kann der Zentralruf nicht weiterhelfen. In diesem Fall müssen Sie andere Wege gehen: Die Polizei kann das Kennzeichen über ihre Systeme ermitteln und den Halter feststellen. ADAC und andere Automobilclubs bieten keine Kennzeichenabfragen an. Bei Fahrerflucht mit nur teilweise abgelesenem Kennzeichen kann die Polizei über Fahndungsabfragen helfen.
Zentralruf und Europäischer Schadenausgleich
Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen (EU-Kennzeichen) gibt es ein entsprechendes europäisches System. Jeder EU-Mitgliedstaat hat einen nationalen Entschädigungssteller und einen Schadenbearbeiter. In Deutschland ist der Deutsche Büro Grüne Karte e.V. der Ansprechpartner für Schäden durch ausländische Kfz. Der Zentralruf der Autoversicherer gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
Zentralruf vs. direkte Schadenmeldung beim Versicherer
Sobald Sie über den Zentralruf den Versicherer ermittelt haben, melden Sie den Schaden direkt bei dessen Schadensabteilung. Der Zentralruf ist nur ein Auskunftsdienst — er leitet Schäden nicht selbst weiter. Notieren Sie die Schadennummer, die Ihnen der Zentralruf mitteilt, und verwenden Sie diese für alle weiteren Kontakte mit dem Versicherer.
Was kostet der Zentralruf?
Der Anruf bei 0800 250 260 0 ist für Sie als Anrufer kostenlos — aus dem deutschen Festnetz und den meisten Mobilfunknetzen. Die Trägergesellschaft finanziert sich über Beiträge der Versicherungswirtschaft. Die Online-Auskunft ist ebenfalls kostenfrei. Der Service ist auch in mehreren Sprachen verfügbar — fragen Sie beim Anruf nach englischsprachigem Support, wenn nötig.
Online-Anfrage: So läuft die Zentralruf-Auskunft digital ab
Neben dem Telefonanruf gibt es unter www.zentralruf.de die Möglichkeit, die Anfrage online zu stellen. Das Online-Formular verlangt folgende Angaben: Das amtliche Kennzeichen des Unfallfahrzeugs, Unfalldatum und Unfallort sowie eine kurze Schilderung des Schadens. Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen per E-Mail oder Post zugestellt. Der Online-Weg eignet sich besonders gut, wenn Sie keine dringende Antwort benötigen und alle Angaben schriftlich dokumentiert haben wollen.
Datenschutz: Was darf der Zentralruf weitergeben?
Der Zentralruf darf nur Informationen über den Haftpflichtversicherer eines Fahrzeugs herausgeben — nicht über den Fahrzeughalter oder Fahrer. Diese Einschränkung ist datenschutzrechtlich begründet. Personenbezogene Daten wie Name und Anschrift des Halters oder Fahrers dürfen nur von der Polizei (auf Antrag) oder auf gerichtlichem Weg herausgegeben werden. Für die Schadenmeldung ist die Versicherungsdaten jedoch ausreichend — der Versicherer ermittelt dann eigenständig alle weiteren Details.
Ausländische Fahrzeuge: Was der Zentralruf leisten kann
Für Fahrzeuge mit ausländischem EU-Kennzeichen gibt es den Europäischen Schadenbearbeiter, der über das Büro Grüne Karte in jedem EU-Mitgliedstaat vertreten ist. Der Zentralruf der Autoversicherer ist offiziell für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge zuständig. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen ist das erste Anlaufstelle das Deutsches Büro Grüne Karte (GDV, Berlin), das den zuständigen deutschen Schadenbearbeiter des ausländischen Versicherers benennt.
Zentralruf im Ausland: Welche Stellen helfen?
Der Zentralruf der Autoversicherer ist für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge zuständig. Wenn Sie im Ausland (EU oder Grüne-Karte-Raum) einen Unfall haben und der Gegner ein ausländisches Kennzeichen fährt, hilft der Zentralruf nicht direkt weiter. Stattdessen ist das Deutsches Büro Grüne Karte die richtige Anlaufstelle: Es vermittelt den deutschen Schadenbearbeiter des ausländischen Versicherers und koordiniert die Regulierung. Dieses System gilt in allen EU-Ländern sowie in Ländern, die dem Grüne-Karte-System angehören.
Zentralruf: Praktischer Ablauf nach dem Unfall
So nutzen Sie den Zentralruf optimal: Notieren Sie sofort am Unfallort das vollständige Kennzeichen des Unfallgegners, inklusive Landeskennung. Rufen Sie noch am Unfalltag die kostenfreie Nummer 0800 250 260 0 an. Sie erhalten den Namen und die Anschrift des Haftpflichtversicherers sowie die Versicherungsscheinnummer. Mit diesen Daten können Sie den Schaden direkt beim richtigen Versicherer anmelden — ohne Umwege über den Unfallgegner selbst.