Zusatzfahrer in der Kfz-Versicherung: Beitragsaufschlag, SF-Klasse und was bei Nichtangabe droht
Wer sein Auto gelegentlich von einem jungen Fahrer nutzen lässt, muss diesen als Zusatzfahrer beim Versicherer eintragen. Das kostet einen Aufschlag — aber Nichtangabe kostet im Schadenfall weit mehr. Hier erfahren Sie, wann ein Zusatzfahrer sinnvoll ist, wie der Aufschlag berechnet wird und wann ein eigener Vertrag die bessere Option ist.
Was ist ein Zusatzfahrer in der Kfz-Versicherung?
Als Zusatzfahrer gilt jede Person, die das versicherte Fahrzeug regelmäßig nutzt — also nicht nur gelegentlich für einen einzelnen Ausflug, sondern dauerhaft oder wiederholt. Das typischste Beispiel ist ein Sohn oder eine Tochter im Haushalt, die den Elternwagen regelmäßig fahren. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle regelmäßigen Fahrer beim Versicherer anzugeben. Junge Fahrer unter 25 Jahren gelten statistisch als erhöhtes Unfallrisiko — der Versicherer schlägt daher einen Risikozuschlag auf den Jahresbeitrag auf.
Wie hoch ist der Beitragsaufschlag für einen Zusatzfahrer?
Der Aufschlag für einen Zusatzfahrer hängt hauptsächlich vom Alter und der Erfahrung des Fahrers ab. Junge Fahrer unter 25 Jahren führen zu den deutlichsten Aufschlägen — je jünger, desto teurer. Ab 25 Jahren sinkt der Aufschlag in der Regel erheblich, und ab etwa 30 Jahren hat ein Zusatzfahrer oft nur noch marginale Auswirkungen auf den Beitrag. Die genauen Sätze variieren stark je nach Versicherer und Tarif.
SF-Klasse-Regelung bei Zusatzfahrern
Ein kritischer Unterschied zwischen Zusatzfahrer und eigenem Vertrag: Als Zusatzfahrer sammelt man keine eigene Schadenfreiheitshistorie. Die SF-Klasse wird am Versicherungsnehmer des Vertrags gemessen — nicht am tatsächlichen Fahrer. Wechselt der Zusatzfahrer irgendwann zu einem eigenen Vertrag, beginnt er in SF-Klasse 0, sofern keine SF-Übertragung von einem Elternteil möglich ist. Das kann zu Mehrkosen von mehreren Hundert Euro pro Jahr im ersten eigenen Vertrag führen.
Was passiert bei Nichtangabe eines Zusatzfahrers?
Wer einen regelmäßigen Fahrer nicht beim Versicherer angibt, begeht eine Obliegenheitsverletzung. Das ist kein Kavaliersdelikt — im Schadenfall kann der Versicherer die Leistung erheblich kürzen oder sogar ganz verweigern. Typisch ist eine Leistungskürzung im Verhältnis des nicht entrichteten Beitrags. Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und die Schadenregulierung vollständig verweigern.