Anzeigepflicht bei Vorschäden: Was der Versicherer fragen darf und muss

Wer einen Kfz-Versicherungsvertrag abschließt, muss bestimmte Informationen wahrheitsgemäß angeben — darunter oft Vorschäden. Was die Anzeigepflicht bedeutet und was passiert, wenn man Vorschäden verschweigt.

Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Beim Abschluss einer Versicherung müssen alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet werden (§ 19 VVG). Versicherer fragen typischerweise nach: früheren Schäden in den letzten 5 Jahren, SF-Klasse, Fahrzeugzustand und bisherigen Versicherungen.

Welche Vorschäden müssen angegeben werden?

Angegeben werden müssen alle Schäden, nach denen der Versicherer explizit fragt. Nicht spontan meldepflichtig sind Umstände, nach denen nicht gefragt wurde. Wenn im Antrag steht 'Schäden der letzten 3 Jahre': Dann alle Schäden in diesem Zeitraum angeben.

Folgen des Verschweigens

Was Versicherer im HIS prüfen

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) enthält Daten über frühere Schäden. Versicherer können dort prüfen, ob Angaben korrekt sind. Fehler oder Auslassungen werden oft erst im Schadensfall entdeckt — dann mit weitreichenden Konsequenzen.

Ehrlichkeit schützt Sie

Wahrheitsgemäße Angaben schützen Sie vor späterem Leistungsverlust. Auch wenn ein Vorschaden den Beitrag erhöht: Der Mehrpreis ist fast immer günstiger als ein verweigerte Regulierung eines größeren Schadens.

Vorschäden beim Fahrzeugkauf: Was gilt?

Wenn Sie ein Gebrauchtwagen kaufen und dieser bekannte Vorschäden hat, sollten Sie das beim Abschluss der Versicherung angeben, wenn der Antrag danach fragt. Der Versicherer fragt typischerweise nach dem Fahrzeugzustand und bekannten Vorschäden. Wenn Sie von einem Vorschaden wissen, diesen aber nicht angeben, können Sie in die Haftung geraten, falls dieser Schaden sich bei einer späteren Regulierung als relevant erweist. Kaufen Sie Fahrzeuge mit unklarer Schadenhistorie stets mit einem Gutachten.

HIS: Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer

Das HIS ist eine brancheninterne Datenbank, in der Versicherer Informationen über Schadenfälle und Versicherungsverläufe speichern. Wenn Sie den Versicherer wechseln, kann der neue Versicherer im HIS nachschauen, ob Vorschäden bekannt sind. Das macht es schwieriger, Vorschäden zu verschweigen — denn sie könnten bereits im System erfasst sein. Sie haben das Recht, Ihre eigenen HIS-Einträge abzufragen und zu prüfen, ob sie korrekt sind. Wenden Sie sich dafür direkt an den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), der das System verwaltet.