Ausfuhrkennzeichen ohne TÜV: Rechtslage, Risiken und Alternativen

Ein Ausfuhrkennzeichen kann in Deutschland auch ohne gültige Hauptuntersuchung beantragt werden — aber das Zielland und die Versicherung haben oft andere Anforderungen. Was wirklich gilt.

Rechtslage in Deutschland

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt keine gültige HU als Voraussetzung für das Ausfuhrkennzeichen vor. Das Straßenverkehrsamt kann das Kennzeichen also theoretisch auch bei abgelaufener HU ausstellen. Der Fahrzeughalter ist jedoch verpflichtet, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu betreiben — eine abgelaufene HU allein bedeutet zwar keine Ordnungswidrigkeit bei der Kennzeichenbeantragung, aber das Fahrzeug muss auf der Straße sicher sein.

Was sagen die Zielländer?

Hier liegt das eigentliche Problem. Die meisten EU-Länder verlangen bei der Zulassung eines eingeführten Fahrzeugs einen Nachweis über die technische Prüfung — entweder die deutsche HU oder eine gleichwertige Prüfung im Zielland. Einige Länder verlangen zusätzlich, dass die HU zum Zeitpunkt der Einreise gültig ist.

Was denkt die Versicherung?

Ausfuhrversicherer können bei abgelaufener HU den Abschluss ablehnen oder einen Risikoaufschlag verlangen. Manche Versicherer schließen Fahrzeuge ohne gültige HU komplett aus. Das liegt daran, dass ein technisch mangelhaftes Fahrzeug ein höheres Schadenspotenzial hat — und der Versicherer dieses Risiko nicht tragen möchte.

Praktische Empfehlung: TÜV vor dem Export

Ausnahmen: Wann TÜV wirklich nicht nötig ist

Es gibt Szenarien, in denen ein Export ohne HU sinnvoll ist: Fahrzeuge für den Schrotthandel, die nur zum Ort der Zerlegung überführt werden. Fahrzeuge, die im Zielland sofort einer neuen Prüfung unterzogen werden und der Zustand beim Kauf bekannt ist. Fahrzeuge, die auf einem Trailer transportiert werden und das Ausfuhrkennzeichen nur für administrative Zwecke benötigen.