Auto gestohlen: Versicherung, Erstattung und erste Schritte im Detail

Wenn das Auto gestohlen wurde, zählen die ersten Stunden: Strafanzeige, Schadensmeldung und korrekte Dokumentation sichern die Erstattung durch die Teilkaskoversicherung. Versicherungsablauf, Erstattungsansprüche und erste Schritte im Detail.

Sofort-Maßnahmen

Was die Versicherung zahlt

Diebstahl ist Bestandteil der Teilkasko. Versichert sind das Fahrzeug, fest verbaute Teile und mitgeführte Sachen, sofern sie als Zubehör gelten. Persönliche Gegenstände wie Smartphone oder Laptop sind in der Regel über die Hausratversicherung abgedeckt.

Wartezeit und Auszahlung

Bevor die Versicherung zahlt, gibt es eine Wartezeit von typischerweise einem Monat. Erst danach gilt das Fahrzeug als endgültig verloren. Die Auszahlung erfolgt nach dem Wiederbeschaffungswert — also dem aktuellen Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs.

Was nicht versichert ist

Diebstahl von Fahrzeugteilen

Nicht immer wird das ganze Fahrzeug gestohlen. Häufig zielen Diebe auf hochwertige Teile: Katalysatoren, Felgen, Navigationssysteme oder Airbags. Auch Teile-Diebstahl ist über die Teilkasko abgedeckt, sofern es sich um fest verbaute Komponenten handelt. Externe Zubehörteile ohne feste Verbauung — etwa eine Dachbox oder ein tragbares Navigationssystem — sind über die Kasko meistens nicht versichert.

Prävention: So schützen Sie Ihr Fahrzeug

GAP-Deckung bei Diebstahl von Finanzierungsfahrzeugen

Wenn ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug gestohlen wird, zahlt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert. Das kann deutlich weniger sein als die ausstehende Finanzierungsschuld. Die GAP-Deckung schließt diese Lücke und übernimmt die Differenz. Für Fahrzeuge mit laufendem Kredit oder Leasing ist sie deshalb besonders empfehlenswert.