Beitragserhöhungs-Rechner Kfz-Versicherung
Eine Beitragserhöhung kann ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG auslösen, wenn sie aufgrund einer Anpassungsklausel erfolgt und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht entsprechend erweitert. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Mitteilung.
Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG
Nach § 40 Abs. 1 VVG kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung möglich. Sie wirkt mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Der Versicherer muss in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen.
So nutzen Sie den Rechner
Typische Gründe für Beitragserhöhungen
Wie reagieren Sie richtig?
Prüfen Sie zuerst die Beitragsmitteilung und den Zugangstag. Nutzen Sie anschließend den Rechner nur als allgemeine Orientierung. Wenn ein möglicher Anwendungsfall nach § 40 VVG vorliegt, gleichen Sie die Angaben zur Anpassungsklausel, zum Leistungsumfang und zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Ihrem Vertrag ab. Bei Unklarheiten holen Sie individuelle Beratung ein.
Wenn der konkrete Fall unklar ist
Prüfen Sie, ob die Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweist und ob der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend erweitert wurde. Der Rechner und diese Seite ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags. Bei abweichenden Angaben oder Unsicherheit sollten Sie den Versicherer oder eine geeignete Beratungsstelle um eine fallbezogene Auskunft bitten.
Häufige Fehler bei der Kündigung
Beispielrechnung
Bisher 600 Euro/Jahr, neu 720 Euro/Jahr → +120 Euro = +20 %. Die Höhe der Erhöhung allein entscheidet nicht über ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt sie aufgrund einer Anpassungsklausel und ohne entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes, kann § 40 Abs. 1 VVG anwendbar sein. Wurde der Versicherungsschutz entsprechend erweitert, wird hier keine pauschale Kündigungszusage gegeben.