Beitragserhöhungs-Rechner Kfz-Versicherung
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, dürfen Sie sofort kündigen — ein Monat ab Zugang der Mitteilung. Der Rechner zeigt die Prozent-Erhöhung und ob ein Sonderkündigungsrecht greift.
Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht — und zwar unabhängig von der laufenden Vertragslaufzeit. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Beitragsmitteilung. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels oder der E-Mail-Zustellung beim Kunden.
So nutzen Sie den Rechner
Typische Gründe für Beitragserhöhungen
Wie reagieren Sie richtig?
Schritt 1: Beitragsmitteilung sofort prüfen, sobald sie ankommt — meist im Oktober/November für das nächste Jahr. Schritt 2: Mit dem Rechner Erhöhung quantifizieren. Schritt 3: Tarifvergleich starten. Schritt 4: Bei besserem Angebot schriftlich kündigen, mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Schritt 5: Neuen Vertrag spätestens zum Tag der Beendigung des alten beginnen.
Was tun, wenn der Versicherer das Sonderkündigungsrecht bestreitet?
Manche Anbieter argumentieren, eine Anpassung sei keine „Erhöhung“ — etwa weil sie auf Kostensteigerungen basiert. Verweisen Sie auf § 40 VVG und drohen Sie notfalls den Verbraucherschutz an. Die ständige Rechtsprechung gibt Versicherten in der Regel Recht.
Häufige Fehler bei der Kündigung
Beispielrechnung
Bisher 600 Euro/Jahr, neu 720 Euro/Jahr → +120 Euro = +20 %. Bei einem Tarifvergleich finden Sie meist schon ab 5–10 % Ersparnis einen besseren Anbieter. Bei 20 % Erhöhung lohnt sich die Kündigung fast immer — und kostet keine Mühe, sobald Sie den Tarifvergleich gestartet haben.