Kündigungsfristen-Rechner Kfz-Versicherung

Die meisten Kfz-Verträge enden zum 31.12. — die Kündigung muss aber spätestens einen Monat vorher beim Versicherer sein. Der Rechner zeigt Ihren spätesten Termin und prüft Sonderkündigungsrechte.

Die wichtigsten Kündigungsfristen im Überblick

Kfz-Versicherungen werden in Deutschland fast immer mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen — endend zur Hauptfälligkeit, meist dem 31. Dezember. Eine ordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit beim Versicherer eingegangen sein. Bei einer 31.12.-Hauptfälligkeit ist der spätestmögliche Eingang der 30. November.

Abweichende Hauptfälligkeiten und unterjährige Laufzeiten

Nicht alle Kfz-Verträge enden zum 31. Dezember. Wer sein Fahrzeug erstmals Mitte des Jahres zugelassen hat, besitzt häufig eine abweichende Hauptfälligkeit — etwa zum 1. April oder 1. Juli. In diesen Fällen gilt die Monatsfrist vor dem individuellen Vertragsenddatum. Der 30. November ist also nur dann der entscheidende Stichtag, wenn Ihr Vertrag zum 31.12. endet.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer Ihren Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang der Mitteilung. Auch reine Anpassungen wegen einer schlechteren Typ- oder Regionalklasse berechtigen in vielen Tarifen zur außerordentlichen Kündigung — prüfen Sie die Bedingungen Ihres Vertrags.

Sonderkündigungsrecht nach Schaden

Nach einem Schadenfall — egal ob reguliert oder abgelehnt — steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat zu. Auch der Versicherer kann den Vertrag mit gleicher Frist kündigen. Stichtag ist der Abschluss der Schadensbearbeitung.

Fahrzeugwechsel und Verkauf

Beim Verkauf endet der Versicherungsvertrag automatisch — der Käufer übernimmt zunächst den laufenden Vertrag und muss innerhalb eines Monats kündigen oder einen neuen abschließen. Für Sie als Verkäufer endet der Vertrag rückwirkend zum Tag der Ummeldung. Bei Wechsel auf ein anderes Fahrzeug auf Sie selbst können Sie den Vertrag entweder fortsetzen oder kündigen.

Schritt-für-Schritt: So kündigen Sie richtig

Was passiert nach der Kündigung?

Der Versicherer bestätigt schriftlich. Sie erhalten zudem eine Schadenfreiheitsbescheinigung — diese reichen Sie beim neuen Versicherer ein, der Ihre SF-Klasse weiterführt. Wichtig: Ohne neuen Vertrag dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr betreiben (Versicherungspflicht).

Kündigung schon Monate vorher senden?

Ja, das geht — Versicherer akzeptieren die Kündigung typischerweise schon ab der Beitragsmitteilung im November. Vorteil: Frühzeitige Planung ohne Stress vor Fristablauf.