Kündigungsfristen-Rechner Kfz-Versicherung

Die meisten Kfz-Verträge enden zum 31.12. — die Kündigung muss aber spätestens einen Monat vorher beim Versicherer sein. Der Rechner zeigt Ihren spätesten Termin und bietet eine allgemeine Orientierung für ausgewählte Kündigungsanlässe.

Die wichtigsten Kündigungsfristen im Überblick

Kfz-Versicherungen werden in Deutschland fast immer mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen — endend zur Hauptfälligkeit, meist dem 31. Dezember. Eine ordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit beim Versicherer eingegangen sein. Bei einer 31.12.-Hauptfälligkeit ist der spätestmögliche Eingang der 30. November.

Abweichende Hauptfälligkeiten und unterjährige Laufzeiten

Nicht alle Kfz-Verträge enden zum 31. Dezember. Wer sein Fahrzeug erstmals Mitte des Jahres zugelassen hat, besitzt häufig eine abweichende Hauptfälligkeit — etwa zum 1. April oder 1. Juli. In diesen Fällen gilt die Monatsfrist vor dem individuellen Vertragsenddatum. Der 30. November ist also nur dann der entscheidende Stichtag, wenn Ihr Vertrag zum 31.12. endet.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Eine Beitragserhöhung allein begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Nach § 40 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung möglich, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

Sonderkündigungsrecht nach Schaden

Bei Kasko- und sonstigen Sachversicherungen kann nach Eintritt des Versicherungsfalls § 92 VVG anwendbar sein: Die Kündigung ist grundsätzlich nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Für die Kfz-Haftpflicht gilt die besondere Regelung des § 111 VVG; dieser Rechner prüft die Versicherungssparte nicht. Prüfen Sie deshalb Vertrag und Sparte, bevor Sie kündigen.

Fahrzeugwechsel und Verkauf

Beim Verkauf endet der Versicherungsvertrag automatisch — der Käufer übernimmt zunächst den laufenden Vertrag und muss innerhalb eines Monats kündigen oder einen neuen abschließen. Für Sie als Verkäufer endet der Vertrag rückwirkend zum Tag der Ummeldung. Bei Wechsel auf ein anderes Fahrzeug auf Sie selbst können Sie den Vertrag entweder fortsetzen oder kündigen.

Schritt-für-Schritt: So kündigen Sie richtig

Was passiert nach der Kündigung?

Der Versicherer bestätigt schriftlich. Sie erhalten zudem eine Schadenfreiheitsbescheinigung — diese reichen Sie beim neuen Versicherer ein, der Ihre SF-Klasse weiterführt. Wichtig: Ohne neuen Vertrag dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr betreiben (Versicherungspflicht).

Kündigung schon Monate vorher senden?

Ja, das geht — Versicherer akzeptieren die Kündigung typischerweise schon ab der Beitragsmitteilung im November. Vorteil: Frühzeitige Planung ohne Stress vor Fristablauf.