eVB-Nummer beim Versicherungswechsel beantragen: Ablauf und wichtige Hinweise

Die eVB-Nummer beim Versicherungswechsel beantragen ist in den meisten Fällen unkompliziert: Bei einem regulären Jahreswechsel läuft die Übermittlung automatisch zwischen den Versicherern ab. Ablauf, Fristen und wichtige Hinweise im Überblick.

Wann ein Behördengang nötig ist

Beim Wechsel zum nächsten 1. Januar ist in den meisten Fällen kein Behördengang erforderlich. Der alte Vertrag endet, der neue beginnt — die Zulassungsstelle wird automatisch über das ZÜV-Verfahren informiert.

So läuft der Wechsel ab

Häufige Fehlerquellen

Nahtloser Versicherungswechsel ohne Schutzlücke

Der Versichererwechsel darf keine Lücke im Schutz hinterlassen. Sorgen Sie dafür, dass der neue Vertrag genau an dem Tag beginnt, an dem der alte endet. Wenn Sie die Kündigung zum 30. November aussprechen, sollte der neue Vertrag ab dem 1. Januar laufen. Manche neuen Versicherer bieten an, den Vertrag vorzudatieren — prüfen Sie das im Einzelfall.

SF-Klasse beim Wechsel

Beim Wechsel des Versicherers bleibt die SF-Klasse erhalten. Der bisherige Versicherer stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, die der neue Versicherer zur Einstufung benötigt. Für die meisten Online-Abschlüsse genügt die Selbstauskunft; der neue Versicherer prüft die Angaben intern. Weichen Angaben und tatsächliche SF-Klasse erheblich ab, kann der Versicherer Beiträge nachfordern oder Leistungen kürzen.

Wechsel mit Sonderkündigung

Außerhalb des regulären Stichtags 30. November ist ein Wechsel über ein Sonderkündigungsrecht möglich — etwa nach Beitragserhöhung, Schadenfall oder Bedingungsänderung. In diesen Fällen kann eine neue eVB erforderlich sein, wenn der Wechsel mit einem Halterwechsel oder einer Ummeldung verbunden ist. In der Regel reicht aber auch hier die elektronische Abwicklung zwischen den Versicherern.