Fahrzeug nach Stilllegung wieder zulassen: Versicherung, eVB und Ablauf
Wer ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen möchte, braucht vor dem Behördengang eine neue eVB-Nummer und eine reaktivierte Versicherung. Was in welcher Reihenfolge zu tun ist und wie Sie eine Versicherungslücke sicher vermeiden.
Warum bei Wiederzulassung eine neue eVB nötig ist
Bei der Fahrzeugabmeldung endet die aktive Phase des Versicherungsvertrags — auch wenn dieser als Ruhevertrag weiterläuft. Für die Wiederzulassung benötigt die Zulassungsstelle den Nachweis, dass ein aktiver Versicherungsschutz besteht. Dieser Nachweis erfolgt über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die eVB bescheinigt der Zulassungsstelle elektronisch, dass der Versicherer für das Fahrzeug wieder vollständigen Haftpflichtschutz gewährt. Ohne gültige eVB findet keine Zulassung statt.
Schritt-für-Schritt: Wiederzulassung
Welche Unterlagen die Zulassungsstelle benötigt
Was mit der SF-Klasse bei Wiederzulassung passiert
Die in der Ruhephase eingefrorene SF-Klasse wird ab dem Datum der Wiederzulassung automatisch reaktiviert. Sie steigt ab diesem Zeitpunkt wieder an, wenn das nächste Versicherungsjahr schadenfrei verläuft. Wichtig: Die Ruhephase zählt nicht als Schadenfreiheitsjahr. Wer in SF 5 in die Ruhephase gegangen ist, startet mit SF 5 in die Aktiv-Phase — nicht mit SF 6 oder SF 7.
Wenn die Ruheversicherung abgelaufen ist
Ist die 18-Monate-Frist der Ruheversicherung bereits überschritten und der Vertrag beendet, müssen Sie bei der Wiederzulassung einen vollständig neuen Versicherungsvertrag abschließen. Dabei besteht das Risiko, dass der neue Versicherer Ihre frühere SF-Klasse nicht vollständig anerkennt — je nachdem, wie lange die versicherungsfreie Zeit war. Wenden Sie sich vorab an Ihren früheren Versicherer und fragen Sie, ob die SF-Klasse noch in den Unterlagen vorhanden ist. Die meisten Versicherer speichern SF-Klassen für bis zu 7 Jahre.
Fahrzeugtechnische Voraussetzungen bei Wiederzulassung
Vor der Wiederzulassung sollten Sie das Fahrzeug auf technische Fahrtüchtigkeit prüfen. Besonders nach langer Standzeit können folgende Probleme auftreten: Batterie entladen oder defekt, Reifen haben Standplatten oder sind drucklos, Bremsen korrodiert, Kraftstoff veraltet oder kondensiert. Lassen Sie das Fahrzeug vor der ersten Fahrt von einem Fachbetrieb checken. Falls die letzte HU mehr als 24 Monate zurückliegt, ist vor der Wiederzulassung eine neue Hauptuntersuchung verpflichtend.
Wiederzulassung online über i-Kfz
In vielen Zulassungsbezirken ist die Wiederzulassung inzwischen über das i-Kfz-Portal online möglich. Voraussetzung ist ein elektronischer Personalausweis mit aktivierter eID, die Sicherheitscodes der Fahrzeugdokumente und eine gültige eVB-Nummer. Die Kennzeichen werden anschließend bei einem Schilderdienst geprägt. Prüfen Sie auf der Website Ihrer Zulassungsstelle, ob das Online-Verfahren für Wiederzulassungen verfügbar ist — es spart den Behördengang.