Kfz-Versicherung wieder in Kraft setzen: So reaktivieren Sie Ihren Schutz
Die Wiederinkraftsetzung einer ruhenden Kfz-Versicherung ist der letzte Schritt vor der Wiederzulassung. Was dabei zu tun ist, was der Versicherer prüft und wie Sie sicherstellen, dass der volle Schutz ab dem ersten Tag der Zulassung greift.
Was Wiederinkraftsetzung bedeutet
Die Wiederinkraftsetzung ist der formale Übergang von der ruhenden Versicherung zurück zur aktiven Vollversicherung. Mit der Wiederinkraftsetzung erlangt Ihr Versicherungsvertrag wieder seinen vollständigen Umfang: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und — falls ursprünglich vereinbart — Vollkasko. Die eingefrorene SF-Klasse wird wieder aktiv und beginnt ab dem nächsten vollständig schadensfreien Versicherungsjahr zu steigen.
Wann die Wiederinkraftsetzung beantragt werden soll
Idealerweise beantragen Sie die Wiederinkraftsetzung mindestens 3–5 Werktage vor dem geplanten Wiederzulassungstermin. Das gibt dem Versicherer ausreichend Zeit, den Ruhevertrag auf Vollschutz umzustellen und die eVB-Nummer auszustellen. In der Praxis stellen viele Versicherer die eVB auch innerhalb eines Werktages aus — aber um sicher zu gehen und Stress am Zulassungstag zu vermeiden, ist Vorlauf empfehlenswert.
Was der Versicherer bei der Wiederinkraftsetzung prüft
Welche Dokumente Sie brauchen
Beitrag nach Wiederinkraftsetzung
Nach der Wiederinkraftsetzung steigt der Beitrag wieder auf das Normalniveau. Dieser Normalbeitrag kann leicht vom früheren Beitrag abweichen, da jährliche Tarifanpassungen, Typklassenänderungen oder Regionalklassenänderungen den Tarif beeinflusst haben können. Bitten Sie Ihren Versicherer um eine aktuelle Beitragsvorschau, bevor Sie die Wiederinkraftsetzung abschließen — so sind Sie nicht überrascht.
Was wenn der Versicherer die Wiederinkraftsetzung ablehnt?
In seltenen Fällen kann der Versicherer die Wiederinkraftsetzung ablehnen — etwa wenn die 18-Monate-Frist überschritten wurde, der Ruhevertrag formell beendet ist oder sich Ihre Risikosituation erheblich verändert hat. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen. Fragen Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer nach einer aktuellen Schadensfreiheitsbescheinigung — sie belegt die SF-Klasse für den neuen Vertragsabschluss.
Übergang vom Ruheschutz zum Vollschutz
Am Tag der Wiederinkraftsetzung endet der Ruhetarif und der Vollschutz beginnt. Es gibt keine Übergangslücke — solange die Wiederinkraftsetzung zeitlich genau auf den Wiederzulassungstermin abgestimmt ist. Das ist der Grund, warum der Versicherer das genaue Datum des Zulassungstermins braucht. Stellen Sie sicher, dass der auf der eVB angegebene Beginndatum mit dem Datum übereinstimmt, an dem Sie das Fahrzeug anmelden möchten.
Wiederinkraftsetzung bei Versichererwechsel
Wenn Sie bei der Wiederinkraftsetzung gleichzeitig den Versicherer wechseln möchten, ist das möglich. Sie kündigen den Ruhevertrag beim bisherigen Versicherer zum Wiederzulassungsdatum und schließen beim neuen Versicherer einen Vertrag ab, der mit demselben Datum beginnt. Der neue Versicherer stellt die eVB aus und erkennt Ihre SF-Klasse — belegt durch eine Schadensfreiheitsbescheinigung des alten Versicherers — an. Dieser Ablauf ist der typische Versicherungswechsel, lediglich in Kombination mit der Reaktivierung nach einer Ruhephase.