Familie in der Kfz-Versicherung mitversichert: Was gilt?

Familienmitglieder können in der Kfz-Versicherung mitversichert sein — aber nicht automatisch und nicht ohne Einschränkungen. Wer als Familienmitglied mitversichert ist, welche Regelungen gelten und was Sie im Vertrag angeben müssen.

Ehepartner und Lebenspartner

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind in den meisten Tarifen als berechtigte Fahrer mitversichert — sofern der Vertrag dies erlaubt. Bei der Beitragsberechnung wird der jüngere Fahrer berücksichtigt, was besonders bei jungen Paaren wichtig ist.

Kinder als Fahrer

Kinder sind als berechtigte Fahrer versichert, wenn sie einen gültigen Führerschein haben und vom Versicherungsnehmer zur Nutzung berechtigt wurden. Für Kinder unter 25 Jahren gelten oft Aufschläge. Regelmäßige Nutzung durch Kinder sollte dem Versicherer mitgeteilt werden.

Eltern und andere Verwandte

Eltern oder andere Verwandte, die gelegentlich das Fahrzeug nutzen, sind in der Haftpflicht über die Mitversicherung abgedeckt. Bei regelmäßiger Nutzung empfiehlt sich eine ausdrückliche Angabe im Vertrag.

Wer muss angegeben werden?

Alle Personen, die das Fahrzeug regelmäßig nutzen, sollten im Vertrag angegeben sein. 'Regelmäßig' bedeutet: mehr als nur gelegentlich. Eine klare Angabe vermeidet Probleme im Schadenfall und stellt sicher, dass der Beitrag korrekt berechnet ist.

SF-Klassen innerhalb der Familie

Jede Person hat ihre eigene SF-Klasse. Nutzt ein Kind das elterliche Fahrzeug häufig, baut es dabei keine eigene SF-Klasse auf — dafür braucht es einen eigenen Vertrag. Bei der SF-Übertragung innerhalb der Familie gibt es besondere Regelungen.

Begleitetes Fahren (BF17) und Mitversicherung

Kinder, die mit BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) unter Aufsicht fahren, sind als berechtigte Fahrer mitversichert — der Beifahrer muss im Vertrag angegeben sein und die BF17-Bescheinigung gilt als Erlaubnis. Nach erfolgreichem BF17-Abschluss und Führerscheinerwerb startet das Kind in der Regel mit SF ½ statt SF 0. Überprüfen Sie beim Versicherungsabschluss für das Kind, ob der BF17-Zeitraum zur SF-Anrechnung führt — einige Versicherer erkennen das an.

Familienmitglieder und die Auswirkungen auf den Beitrag

Wenn Familienmitglieder unter 25 Jahren das Fahrzeug mitnutzen, kann das den Beitrag erheblich erhöhen. Ein 20-jähriger Sohn als gelegentlicher Fahrer kann einen Beitragsaufschlag von 20 bis 50 Prozent verursachen. Umgekehrt kann die Einschränkung des Fahrerkreises auf Fahrer über 25 Jahren erheblich sparen, wenn kein Familienmitglied jünger ist. Kalkulieren Sie diese Beitragseffekte bei der jährlichen Tarifwahl mit ein.

Mitversicherung von Familienmitgliedern beim Versicherungswechsel

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung sollten Sie den neuen Versicherer explizit über alle mitversicherten Familienmitglieder informieren. Manche Versicherer verlangen bei Fahranfängern unter 25 Jahren eine besondere Erklärung oder Zusatzprämie — das muss beim Wechsel neu vereinbart werden. Wenn Sie beim Wechsel vergessen, ein Familienmitglied anzugeben, kann das im Schadensfall als Obliegenheitsverletzung gewertet werden. Prüfen Sie daher beim Abschluss des neuen Vertrags explizit die Angaben zum Fahrerkreis und bestätigen Sie diese schriftlich.