Falschaussage in der Kfz-Versicherung: Konsequenzen und Risiken

Wer gegenüber der Versicherung lügt oder falsche Angaben macht, riskiert mehr als eine abgelehnte Regulierung. Was rechtlich und versicherungsrechtlich folgt.

Unterschied: Fahrlässige vs. arglistige Falschaussage

Eine fahrlässige Falschaussage (z. B. vergessen, einen Schaden anzugeben) wird anders behandelt als arglistige Täuschung (bewusstes Lügen). Bei Arglist sind die Konsequenzen weitaus härter.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Strafrechtliche Konsequenzen

Bewusste Falschaussagen zur Erschleichung von Versicherungsleistungen sind Versicherungsbetrug (§ 263 StGB). Das ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet wird. Bei gewerbsmäßigem oder schwerem Betrug: bis zu 10 Jahre.

Was Sie tun sollten

Machen Sie immer wahrheitsgemäße Angaben. Wenn Sie sich unsicher sind: Fragen Sie den Versicherer schriftlich. Fehler korrigieren Sie sofort — proaktiv. Eine freiwillige Korrektur vor der Entdeckung wird meist milder bewertet als eine entdeckte Lüge.

Ombudsmann und Fachanwalt einschalten

Wenn Sie in einen Streit geraten oder versehentlich falsche Angaben gemacht haben: Schalten Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ein, bevor Sie gegenüber dem Versicherer weitere Aussagen machen.

Betrugsvorwurf durch den Versicherer: Wie häufig ist das?

Versicherer haben spezialisierte Betrugsabteilungen, die verdächtige Schadenmeldungen prüfen. Verdachtsfälle entstehen durch: ungewöhnlich häufige Schäden bei einem Versicherungsnehmer, Widersprüche im Unfallbericht, fehlende Zeugen bei behaupteten Schäden oder Schäden kurz nach Vertragsabschluss. Wenn Sie einen legitimen Schaden melden und trotzdem als Betrugsverdacht eingestuft werden, haben Sie das Recht, alle vorgeworfenen Punkte zu widerlegen. Fordern Sie die Begründung schriftlich an und schalten Sie sofort rechtliche Unterstützung ein.

Falschaussage korrigieren: Wie gehen Sie richtig vor?

Wenn Sie bemerken, dass Sie dem Versicherer versehentlich unrichtige Angaben gemacht haben, handeln Sie sofort. Senden Sie eine schriftliche Korrektur mit einer klaren Erklärung, was falsch war und wie es richtig ist. Betonen Sie, dass die Unrichtigkeit versehentlich war. Eine proaktive Korrektur vor Entdeckung gilt in der Praxis als Zeichen guten Willens und wird meist ohne Konsequenzen akzeptiert. Die Entdeckung falscher Angaben durch den Versicherer — ohne vorherige Korrektur — ist hingegen erheblich problematischer und führt häufig zu Vertragsanfechtung oder Betrugsvorwürfen.