Freie Werkstattwahl in der Kaskoversicherung: Rechte, Einschränkungen und Tarifunterschiede

Die freie Werkstattwahl ist ein wichtiges Recht für Unfallgeschädigte. Wer als Unfallgeschädigter einen Schaden reguliert bekommt, darf die Werkstatt grundsätzlich selbst wählen. In der eigenen Vollkasko kann das durch eine Werkstattbindung eingeschränkt sein.