Grenzversicherung für Drittstaaten: Länder außerhalb des Grüne-Karte-Systems
Wer mit dem Auto in ein Land reist oder ein Fahrzeug exportiert, das nicht dem Grüne-Karte-System angehört, braucht eine Grenzversicherung. Sie sichert die gesetzliche Mindesthaftpflicht im Zielland — dort wo die Grüne Karte nicht gilt. Welche Länder betroffen sind, wie man die Versicherung beschafft und was sie kostet.
Was ist das Grüne-Karte-System?
Das Grüne-Karte-System (offiziell: Internationales Kraftfahrzeugversicherungs-Zertifikat-System) ist ein multilaterales Abkommen, das Kraftfahrzeugen aus Mitgliedsländern die Einreise ohne zusätzliche lokale Versicherung ermöglicht. Die Grüne Karte — ein international standardisiertes Dokument Ihres Versicherers — belegt, dass das Fahrzeug mindestens die gesetzliche Mindesthaftpflicht trägt. In Mitgliedsländern reicht die Grüne Karte als Versicherungsnachweis vollständig aus. In Nicht-Mitgliedsländern gilt dieses Abkommen nicht, und das Fahrzeug benötigt eine lokal gültige Grenzversicherung.
Welche Länder gehören nicht zum Grüne-Karte-System?
Das Grüne-Karte-System zählt heute 48 Mitglieder, darunter alle EU-Staaten, die meisten europäischen Nicht-EU-Länder sowie Marokko, Tunesien, Israel und den Iran. Folgende Länder und Regionen liegen außerhalb des Systems und erfordern eine Grenzversicherung:
Was ist eine Grenzversicherung?
Die Grenzversicherung ist eine temporäre Kfz-Haftpflichtversicherung, die speziell für die Einreise in ein bestimmtes Land gilt. Sie wird entweder direkt am Grenzübergang bei einem lokalen Versicherungsschalter oder — bei manchen Ländern — vorab online abgeschlossen. Nach dem Abschluss erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Sie während der gesamten Aufenthaltsdauer im Fahrzeug mitführen müssen. Die Grenzversicherung deckt ausschließlich die gesetzliche Mindesthaftpflicht des Ziellandes — keine Kaskoschäden, keine erweiterten Deckungssummen. An offiziellen Grenzübergängen finden sich meist zugelassene Verkaufsstellen — kaufen Sie ausschließlich dort, nicht bei informellen Anbietern in der Grenzzone.
Wann brauchen Sie eine Grenzversicherung?
Grenzversicherung beim Autoexport: Was gilt?
Wer ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen in ein Drittland exportiert, das nicht dem Grüne-Karte-System angehört, benötigt neben der deutschen Ausfuhrversicherung zusätzlich eine Grenzversicherung für das Zielland. Die deutsche Ausfuhrversicherung ist in Nicht-GK-Ländern rechtlich nicht als Versicherungsnachweis anerkannt. Manche Ausfuhrversicherer schließen Nicht-GK-Länder explizit in den Vertrag ein — dann entfällt die separate Grenzversicherung. Klären Sie das unbedingt vorab mit Ihrem Versicherer.