Grünes Kennzeichen — Alles Wichtige im Überblick

Das grüne Kennzeichen kennzeichnet Fahrzeuge, die nach § 3 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit sind — etwa land- und forstwirtschaftliche Anhänger, manche Forstfahrzeuge, Krankenwagen, Polizeifahrzeuge oder Forschungsfahrzeuge.

Einsatzbereich

Steuerbefreite Fahrzeuge — vor allem land- und forstwirtschaftliche Anhänger, manche Sonderfahrzeuge, Forstmaschinen.

Voraussetzungen

Kosten

Standard-Zulassungsgebühren, keine Kfz-Steuer bei steuerbefreiter Nutzung, Versicherung extra

Gültigkeit

Dauerhaft, solange das Fahrzeug zweckkonform genutzt wird

Versicherungsschutz

Grundsätzlich wie bei schwarzem Kennzeichen, aber häufig mit eingeschränktem Schutz; bei reiner Land-/Forstnutzung oft günstigerer Spezialtarif

Besonderheiten

Typische Fehler