Grünes Kennzeichen — Alles Wichtige im Überblick
Das grüne Kennzeichen kennzeichnet Fahrzeuge, die nach § 3 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit sind — etwa land- und forstwirtschaftliche Anhänger, manche Forstfahrzeuge, Krankenwagen, Polizeifahrzeuge oder Forschungsfahrzeuge.
Einsatzbereich
Steuerbefreite Fahrzeuge — vor allem land- und forstwirtschaftliche Anhänger, manche Sonderfahrzeuge, Forstmaschinen.
Voraussetzungen
Kosten
Standard-Zulassungsgebühren, keine Kfz-Steuer bei steuerbefreiter Nutzung, Versicherung extra
Gültigkeit
Dauerhaft, solange das Fahrzeug zweckkonform genutzt wird
Versicherungsschutz
Grundsätzlich wie bei schwarzem Kennzeichen, aber häufig mit eingeschränktem Schutz; bei reiner Land-/Forstnutzung oft günstigerer Spezialtarif