Anhänger in der Kfz-Haftpflicht: Mitversicherung und Ausnahmen
Anhänger sind im angekoppelten Zustand über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs mitversichert. Was das genau bedeutet, welche Grenzen gelten und was bei abgekoppelten Anhängern oder Kaskoschäden zu beachten ist.
Mitversicherung im angekoppelten Zustand
Solange ein Anhänger an einem Zugfahrzeug hängt und gemeinsam mit diesem am Straßenverkehr teilnimmt, gilt er als Teil des Gespanns. Schäden, die der Anhänger im angekoppelten Zustand an Dritten verursacht, werden über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs reguliert. Ein eigener Haftpflichtvertrag für den Anhänger ist dann nicht erforderlich.
Abgekoppelter Anhänger: Eigene Versicherung nötig
Steht der Anhänger ohne Zugfahrzeug — ob auf einem Parkplatz, dem Straßenrand oder auf Privatgelände — endet der Schutz durch die Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Verursacht der abgekoppelte Anhänger einen Schaden (z. B. rollt er davon), braucht er eine eigene Haftpflicht. Zugelassene Anhänger haben daher einen eigenen Versicherungsvertrag.
Kaskodeckung für Anhänger
Kaskoschäden am Anhänger selbst — also Beschädigungen des Anhängers durch Unfall, Diebstahl oder Naturereignisse — sind nicht automatisch über die Kasko des Zugfahrzeugs gedeckt. Für wertvollen Anhänger (Wohnwagen, Pferdetransporter) empfiehlt sich eine eigene Anhänger-Teilkasko.
Zulassungspflichtige Anhänger
Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht sind zulassungspflichtig und müssen einen eigenen Versicherungsvertrag haben. Leichtere Anhänger sind zulassungsfrei, aber trotzdem haftpflichtversicherungspflichtig, wenn sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Die Haftpflicht des Zugfahrzeugs deckt letztere — es empfiehlt sich aber, das mit dem Versicherer zu bestätigen.
Anhänger im Ausland: Was gilt?
Im EU-Ausland gelten grundsätzlich dieselben Regeln für die Mitversicherung von Anhängern wie im Inland. Im angekoppelten Zustand ist der Anhänger über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs gedeckt. Für Länder außerhalb der EU sollten Sie die Deckung separat prüfen — nicht alle Policen decken den Anhänger auf Reisen außerhalb Europas. Wenn Sie mit Wohnwagen durch Länder wie die Türkei oder Marokko fahren, klären Sie die Deckungserweiterung vorab mit Ihrem Versicherer.
Anhänger im Ausland: Deckung separat prüfen
Im EU-Ausland gelten für die Mitversicherung von Anhängern im Gespann grundsätzlich dieselben Regeln wie im Inland. Für Länder außerhalb der EU sollten Sie die Deckung separat prüfen — nicht alle Policen decken den Anhänger auf Reisen außerhalb Europas. Wenn Sie mit Wohnwagen durch Länder wie die Türkei oder Marokko fahren, klären Sie die Deckungserweiterung vorab mit Ihrem Versicherer und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.