Kfz-Haftpflicht: Was ist genau versichert und was nicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt alle Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Was genau versichert ist, welche Schadenarten abgedeckt werden und wo die Grenzen des Schutzes liegen.

Drei versicherte Schadenarten

Die Kfz-Haftpflicht deckt drei grundlegende Schadenarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Diese Dreiteilung folgt dem deutschen Schadensersatzrecht und bestimmt, welche Ansprüche Dritte gegen Sie stellen können.

Personenschäden im Detail

Personenschäden sind der umfangreichste und teuerste Bereich. Ihre Haftpflicht zahlt Heilbehandlungskosten, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und bei dauerhaften Schäden eine Invaliditätsrente. Bei Todesfällen kommen Bestattungskosten und Hinterbliebenenrenten hinzu.

Sachschäden: Was gezahlt wird

Bei Sachschäden zahlt Ihre Haftpflicht die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs oder Gegenstands. Dazu kommen Wertminderung, Mietwagen- oder Nutzungsausfall und Gutachterkosten des Geschädigten.

Vermögensschäden

Vermögensschäden entstehen als Folge von Personen- oder Sachschäden — etwa wenn ein Unternehmer wegen eines verletzungsbedingten Ausfalls seiner Maschinen Umsatz verliert. Diese mittelbaren Schäden sind ebenfalls von der Haftpflicht abgedeckt, allerdings bis zu einer gesonderten Deckungsgrenze.

Was die Haftpflicht nicht zahlt

Deckungssummen — worauf achten?

Deckungssummen beim Tarifvergleich beachten

Beim Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen sollten die Deckungssummen immer explizit verglichen werden. Günstige Tarife bieten manchmal nur die gesetzlichen Mindestbeträge — das kann bei schweren Unfällen zu persönlicher Haftung für die Differenz führen. Achten Sie auf pauschale Deckungssummen von mindestens 50 Millionen Euro. Der Preisunterschied zwischen Mindestdeckung und 100 Millionen Euro pauschal beträgt oft weniger als 20 Euro pro Jahr.