Personenschäden in der Kfz-Haftpflicht: Was die Versicherung zahlt

Personenschäden sind die kostspieligste Schadenart in der Kfz-Versicherung. Ihre Kfz-Haftpflicht übernimmt alle Kosten, die einem verletzten Dritten entstehen — von der Erstbehandlung bis zur lebenslangen Rente bei dauerhafter Invalidität.

Umfang des Personenschadenschutzes

Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Personenschaden, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht alle gesetzlich anerkannten Schadensersatzansprüche des Verletzten. Das reicht von der Notaufnahme bis zu lebenslangen Rentenzahlungen bei schwersten Verletzungen.

Schmerzensgeld: Berechnung und Höhe

Schmerzensgeld ist eine immaterielle Entschädigung für körperliche und seelische Schäden. Die Höhe orientiert sich an Schwere und Dauer der Verletzung. Bei leichten Verletzungen (z. B. Schleudertrauma) werden Beträge von 500 bis 3.000 Euro gezahlt. Bei schwersten Verletzungen mit dauerhafter Behinderung können Schmerzensgeldsummen von mehreren Hunderttausend Euro entstehen.

Verdienstausfall richtig berechnen

Der Verdienstausfall wird als Differenz zwischen dem hypothetischen Nettolohn ohne Unfall und dem tatsächlich erzielten Einkommen berechnet. Arbeitgeber zahlen zunächst Lohnfortzahlung, danach kommt Krankengeld — die Differenz zum früheren Nettolohn übernimmt Ihre Haftpflicht. Bei Selbstständigen werden fiktive Gewinne angesetzt.

Dauerschäden und Invaliditätsrente

Bei bleibenden Behinderungen hat der Geschädigte Anspruch auf eine lebenslange Rente. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Invalidität und dem früheren Verdienstniveau. Ein 35-jähriger Vollzeit-Arbeitnehmer, der durch einen Unfall dauerhaft erwerbsunfähig wird, kann Rentenansprüche von mehreren Millionen Euro entwickeln — das erklärt, warum hohe Deckungssummen so wichtig sind.

Mehrere Verletzte: Gesamtlimit beachten

Sind bei einem Unfall mehrere Personen verletzt, gilt die Deckungssumme für alle zusammen. Bei einer Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro und drei Schwerverletzten stehen für jeden nur 2,5 Millionen Euro zur Verfügung — was bei schwersten Dauerschäden nicht ausreicht. Wählen Sie daher mindestens 50 Millionen Euro Gesamtdeckung.

Dauerschäden: Langfristige Rentenzahlungen absichern

Bei bleibenden Behinderungen können Rentenansprüche über Jahrzehnte laufen und Millionenbeträge erreichen. Ein 30-jähriger Vollzeit-Arbeitnehmer, der dauerhaft erwerbsunfähig wird, kann Rentenansprüche von mehreren Millionen Euro entwickeln. Das ist der Hauptgrund, warum niedrige Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflicht existenzgefährdend sind. Wählen Sie stets eine pauschale Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro, um in solchen Extremfällen nicht persönlich für die Differenz zu haften.