Kfz-Steuer berechnen — Hubraum, CO₂ und Sonderfälle
Die Kfz-Steuer richtet sich bei Pkw nach Antriebsart, Erstzulassung, Hubraum und — je nach Zeitraum — CO₂- beziehungsweise Schadstoffemissionen. Reine Elektrofahrzeuge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen befristet steuerbefreit sein; Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen eine Pauschale. Mit dem Rechner erhalten Sie für die abgedeckten Fälle eine unverbindliche Schätzung.
So funktioniert der Rechner
Wählen Sie Ihre Antriebsart und geben Sie die Erstzulassung sowie den Berechnungsstichtag ein. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. a und b KraftStG werden bei Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 Hubraum (Feld P.1) und CO₂-Ausstoß (Feld V.7) berücksichtigt. Bei Pkw bis zum 30.06.2009 sind zusätzlich die vollständigen schadstoffbezogenen Angaben erforderlich; dieser Rechner erhebt und bewertet die vollständige Schadstoffklasse nicht und gibt deshalb bewusst keinen verlässlichen Eurobetrag aus.