Kfz-Versicherungslücke vermeiden: So bleiben Sie lückenlos versichert
Eine Kfz-Versicherungslücke ist nicht nur ein administratives Problem — sie bedeutet fehlenden Pflichtversicherungsschutz, persönliche Haftung und rechtliche Konsequenzen. Wie sie entsteht und wie Sie sie zuverlässig vermeiden.
Wie eine Versicherungslücke entsteht
Die häufigste Ursache für eine Versicherungslücke ist ein falsches Timing beim Versicherungswechsel: Der alte Vertrag wird per Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung beendet, der neue Vertrag beginnt aber erst zwei Tage später. In diesem Zeitfenster ist das Fahrzeug nicht versichert — auch wenn es in der Garage steht und das Kennzeichen angemeldet ist.
Folgen einer Versicherungslücke
Ein angemeldetes Fahrzeug ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verletzt die Pflichtversicherungspflicht (§ 1 PflVG). Das hat konkrete Folgen: strafrechtliche Ermittlung nach § 6 PflVG, mögliche Einziehung der Kennzeichen, persönliche Haftung für alle Schäden in der Lückenzeit — und das Kraftfahrt-Bundesamt erhält automatisch eine Meldung, wenn kein gültiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann.
Nahtloser Übergang: So funktioniert es
Sonderfall: Versicherungslücke bei Fahrzeugkauf
Wer ein Gebrauchtfahrzeug kauft, hat ab dem Moment der Übergabe die Verantwortung für den Versicherungsschutz. Mit dem Halterwechsel geht der Vertrag des Vorbesitzers auf den Käufer über — er endet nicht automatisch ohne eigene Police des Käufers. Schließen Sie deshalb den neuen Vertrag ab, bevor Sie das Fahrzeug übernehmen — und halten Sie die eVB-Nummer parat, um das Fahrzeug sofort ummelden zu können.
Versicherungslücke rückwirkend schließen — geht das?
Eine rückwirkende Versicherung ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich. Wenn eine Lücke entstanden ist, kann der Versicherungsschutz nur ab dem aktuellen Zeitpunkt wieder hergestellt werden. Schäden, die während der Lücke entstanden sind, werden nicht gedeckt — weder von einem neuen noch vom alten Versicherer.