Ablauf der Kfz-Schadenregulierung: Von der Meldung bis zur Zahlung
Die Schadenregulierung läuft nach einem klaren Ablauf: Meldung, Besichtigung, Gutachten, Bewilligung, Auszahlung. Wie lange jeder Schritt dauert, was in welcher Reihenfolge passiert und wann Sie nachfassen sollten.
Phase 1: Schadenmeldung und Aufnahme
Nach der Schadenmeldung erhält das Regulierungsteam des Versicherers den Fall. Sie bekommen eine Schadennummer und einen Ansprechpartner oder Regulierungsberater. Je nach Schadenart und -höhe wird entschieden, ob eine Besichtigung durch einen Gutachter notwendig ist.
Phase 2: Begutachtung
Bei Schäden über ca. 750 Euro beauftragt der Versicherer in der Regel einen Kfz-Sachverständigen. Dieser besichtigt das Fahrzeug, dokumentiert alle Schäden und erstellt ein Gutachten mit Reparaturkostenermittlung oder Wiederbeschaffungswert-Schätzung.
Phase 3: Regulierungsentscheidung
Nach dem Gutachten prüft der Versicherer die Ansprüche und entscheidet über die Schadenshöhe. Bei Einigkeit mit dem Gutachten wird die Zahlung angewiesen. Bei Differenzen zwischen eigenem Gutachten des Versicherers und Ihrem Sachverständigen kann ein Sachverständigenverfahren eingeleitet werden.
Phase 4: Auszahlung
Nach der Regulierungsentscheidung wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen. Bei Reparaturen kann der Versicherer direkt mit der Werkstatt abrechnen (Direktabrechnung), sofern Sie das autorisiert haben. Bei Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Was tun bei Verzögerungen?
Regulierungen sollten innerhalb angemessener Fristen abgeschlossen werden. Bei Verzögerungen können Sie schriftlich zur Stellungnahme auffordern. Reagiert der Versicherer nicht, kann die Versicherungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet oder der Ombudsmann kontaktiert werden.
Direktabrechnung: Wie Werkstatt und Versicherer direkt abrechnen
Viele Versicherer bieten die Direktabrechnung mit Partnerwerkstätten an. Dabei bezahlen Sie als Geschädigter die Werkstatt nicht selbst — der Versicherer überweist den Betrag direkt an die Werkstatt nach Reparaturabschluss. Das setzt voraus, dass Sie die Direktabrechnung beim Schadenfall autorisiert haben. Als Geschädigter haben Sie immer freie Werkstattwahl — der Versicherer darf Sie nicht auf Partnerwerkstätten beschränken. Bei Direktabrechnung ist jedoch wichtig, dass Sie den Auftrag erst nach Genehmigung durch den Versicherer erteilen, damit keine Kosten entstehen, die anschließend nicht erstattet werden.