Wechselkennzeichen — Alles Wichtige im Überblick
Das Wechselkennzeichen wurde 2012 in Deutschland eingeführt. Es ist gedacht für Halter, die regelmäßig zwischen zwei Fahrzeugen wechseln — typischerweise Cabrio und Alltagswagen oder Motorrad und Pkw.
Einsatzbereich
Zwei zugelassene Fahrzeuge derselben Klasse teilen sich ein Kennzeichen — es darf immer nur ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen.
Voraussetzungen
Kosten
Höhere Zulassungsgebühren für beide Fahrzeuge, separate Kfz-Steuer pro Fahrzeug, aber oft Beitragsrabatt der Versicherung von 10–30 %
Gültigkeit
Dauerhaft, beide Fahrzeuge bleiben zugelassen und mit dem wechselnden Kennzeichen gültig
Versicherungsschutz
Zwei separate Verträge oder ein kombinierter Tarif mit Wechselkennzeichen-Klausel; Versicherungsschutz gilt immer nur für das Fahrzeug, an dem das Kennzeichen angebracht ist