Wiederbeschaffungswert und Restwert: Die Grundlage jeder Totalschadenregulierung

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dreht sich alles um zwei Zahlen: den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Ihre Differenz bestimmt, wie viel der Haftpflichtversicherer zahlt. Wer diese Begriffe versteht und kennt, wie Versicherer sie gerne manipulieren, holt das Maximum aus seiner Entschädigung heraus.

Was ist der Wiederbeschaffungswert (WBW)?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müssten — zum Zeitpunkt des Unfalls. Gleichwertig bedeutet: gleicher Typ, gleiche Ausstattung, gleiches Alter, gleiche Laufleistung und gleicher Erhaltungszustand. Der WBW ist nicht der Neupreis, nicht der Händlereinkaufspreis und nicht der Buchwert. Es ist der tatsächliche Marktpreis eines vergleichbaren Fahrzeugs beim Händler.

Was ist der Restwert?

Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unfallbeschädigten Zustand. Er stellt dar, was ein Käufer (in der Regel ein Autoverwerter oder Gebrauchtteile-Händler) für das Unfallfahrzeug bezahlen würde. Der Restwert kann je nach Fahrzeug und Schaden von einigen hundert Euro bis zu einigen tausend Euro betragen — bei wertvollen Fahrzeugen mit vielen verwertbaren Teilen auch mehr.

Entschädigung bei Totalschaden: WBW minus Restwert

Die Entschädigungsformel beim Totalschaden lautet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Schadenersatz. Wenn Ihr Fahrzeug einen WBW von 15.000 Euro hat und der Restwert bei 3.000 Euro liegt, erhalten Sie 12.000 Euro Schadenersatz. Außerdem erhalten Sie alle weiteren Schadenspositionen: Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten und ggf. merkantile Wertminderung.

Restwertbörse: Vorsicht vor überhöhten Angeboten

Versicherer nutzen oft Restwertbörsen im Internet, in denen bundesweit agierende Aufkäufer Gebote auf Unfallfahrzeuge abgeben. Diese Gebote liegen häufig deutlich über dem lokalen Marktpreis. Der Versicherer zieht dann den höheren Restwert ab und reduziert so Ihre Entschädigungszahlung. Sie müssen dieses Angebot jedoch nicht annehmen — maßgeblich ist der regionale Marktpreis, nicht ein bundesweites Online-Gebot.

Was tun mit dem Unfallfahrzeug?

Nach einem Totalschaden können Sie das Fahrzeug behalten (und den WBW ohne Abzug des Restwertes erhalten, behalten Sie das Fahrzeug zur Eigennutzung), verkaufen (zu dem von Ihnen erzielten Preis — der Restwert beeinflusst Ihre Entschädigung) oder es von einem lokalen Verwerter oder dem Versicherer übernehmen lassen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Wiederbeschaffungswert vs. Kaufpreis: Was gilt?

Der WBW orientiert sich nicht am ursprünglichen Kaufpreis, der Restschuld beim Leasing oder Finanzierungsvertrag. Er gibt den aktuellen Marktpreis wieder. Ein vor drei Jahren für 25.000 Euro gekaufter Wagen kann heute einen WBW von 14.000 Euro haben — das ist Ihr Entschädigungsanspruch. Nur eine GAP-Versicherung schließt die Lücke zwischen WBW und Restschuld.

Wie der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert ermittelt

Der Kfz-Sachverständige recherchiert für die WBW-Ermittlung aktuelle Angebote für gleichwertige Fahrzeuge am regionalen Markt. Gleichwertig bedeutet: gleiche Marke und Modell, gleiches Baujahr, vergleichbare Ausstattung und ähnliche Laufleistung in vergleichbarem Zustand. Die Daten kommen aus einschlägigen Marktdatenbanken (DAT, Schwacke), lokalen Händlerangeboten und aktuellen Online-Inseraten. Der regionale Markt ist entscheidend — nicht bundesweite Tiefstpreise.

Regionaler vs. überregionaler Restwert: Der häufigste Streitpunkt

Versicherer nutzen häufig Restwertbörsen im Internet, um einen möglichst hohen Restwert zu ermitteln und damit die Entschädigungssumme zu drücken. Dort werden beschädigte Fahrzeuge bundesweit oder sogar europaweit angeboten — mit Käufern, die oft Aufkäufer oder Verwerter sind. Der BGH hat jedoch klargestellt: Maßgeblich ist der regionale Restwertmarkt, nicht ein bundesweites Internetangebot, das für den Geschädigten faktisch nicht nutzbar ist.

WBW und Restwert: Konkrete Zahlenbeispiele

Um die Auswirkung von WBW und Restwert auf die Entschädigungssumme greifbar zu machen: Ihr Sachverständiger ermittelt einen WBW von 18.000 Euro und einen Restwert von 3.000 Euro. Ihr Wiederbeschaffungsaufwand beträgt 15.000 Euro. Der Versicherer setzt dagegen einen WBW von 16.500 Euro und einen Restwert von 5.500 Euro an — Ihr Anspruch laut Versicherer: nur 11.000 Euro. Die Differenz beträgt 4.000 Euro, die Sie allein durch den Einsatz Ihres eigenen Gutachtens und konsequentes Auftreten zurückgewinnen können.

Streit über WBW und Restwert: Was Sie tun können