Wohnmobil privat vermieten: Was die Versicherung abdeckt und worauf Sie achten müssen

Wer sein Wohnmobil vermietet, wenn es selbst nicht genutzt wird, kann die Unterhaltskosten erheblich senken. Doch die private Vermietung hat erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Was gilt rechtlich und versicherungstechnisch, und wie schützen Sie sich als Vermieter vor finanziellen Risiken?

Was sagt Ihre Standardversicherung zur Vermietung?

In den meisten privaten Kfz-Versicherungsverträgen ist die Nutzung durch den Versicherungsnehmer und nahe Familienangehörige abgedeckt. Die entgeltliche Vermietung an Dritte ist in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen. Konkret steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oft, dass die Versicherung nicht gilt, wenn das Fahrzeug zur entgeltlichen Personenbeförderung oder im Rahmen eines Vermietergeschäfts genutzt wird. Das gilt selbst dann, wenn Sie nur gelegentlich und privat vermieten.

Plattformbasierte Vermietung: Paulcamper, Yescapa und Co.

Spezialisierte Wohnmobil-Vermietplattformen haben das Versicherungsproblem erkannt und bieten eigene Lösungen an. Paulcamper schließt für jede Mietperiode eine eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung ab, die Mieter und Vermieter absichert. Yescapa funktioniert ähnlich. Der Vorteil: Während der Mietzeit ist das Fahrzeug über die Plattform versichert, sodass Ihre eigene Police nicht belastet wird und Ihre Schadensfreiheitsklasse erhalten bleibt.

Haftung als Fahrzeughalter

Als Fahrzeughalter haften Sie grundsätzlich dafür, dass das verliehene Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand übergeben wird. Wenn ein Mieter wegen eines Fahrzeugdefekts einen Unfall verursacht und der Defekt bei einer sorgfältigen Übergabe hätte erkannt werden müssen, können Sie in Regress genommen werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie von dem Defekt wussten oder nicht — als Halter trifft Sie eine Sorgfaltspflicht.

Mieterprüfung: Führerschein und Fahrpraxis

Stellen Sie sicher, dass der Mieter einen gültigen Führerschein für das entsprechende Fahrzeuggewicht hat. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist Führerscheinklasse C1 Voraussetzung; bei leichteren Wohnmobilen genügt Klasse B. Verlangen Sie die Vorlage des Führerscheins vor der Übergabe und notieren Sie Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde. Lassen Sie sich die Führerscheinklasse schriftlich bestätigen.

Kaution: Schutz vor Schäden unterhalb des Selbstbehalts

Eine Kaution schützt Sie als Vermieter vor kleinen Schäden, die unter der Selbstbeteiligung der Plattformversicherung liegen. Üblich sind Kautionen zwischen 500 und 2.000 Euro, die nach der Rückgabe des Fahrzeugs und Prüfung auf Schäden freigegeben werden. Regeln Sie die Kautionshöhe und die Bedingungen für einen Einbehalt schriftlich im Mietvertrag — ein mündlicher Kautionsanspruch ist schwer durchzusetzen.

Steuerliche Aspekte der Wohnmobilvermietung

Einnahmen aus der privaten Wohnmobilvermietung sind sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Freigrenze für sonstige Einkünfte beträgt 256 Euro jährlich — wer weniger einnimmt, zahlt keine Steuer. Übersteigen die Mieteinnahmen diese Grenze, ist der gesamte Überschuss zu versteuern.

Was passiert nach einem Schaden?

Wenn ein Mieter einen Schaden verursacht, läuft die Regulierung idealerweise über die Plattformversicherung. Sie als Vermieter sollten den Schaden unverzüglich bei der Plattform und beim eigenen Versicherer melden — auch wenn der Schaden durch die Plattformversicherung gedeckt sein sollte. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und fordern Sie ein schriftliches Schadensprotokoll vom Mieter.