Youngtimer-Versicherung: Tarife, Kosten und worauf es ankommt

Fahrzeuge im Alter von 20 bis unter 30 Jahren gehören weder zur normalen Gebrauchtwagenklasse noch zu den klassischen Oldtimern. Für diese Youngtimer gelten besondere Regeln bei der Versicherung — wer das übersieht, riskiert Unterversicherung.

Was ist ein Youngtimer?

Als Youngtimer bezeichnet man Fahrzeuge, die in der Regel zwischen 20 und 29 Jahre alt sind. Sie haben noch kein H-Kennzeichen (das ab 30 Jahren vergeben werden kann), sind aber bereits zu alt für den normalen Gebrauchtwagenmarkt. Viele dieser Fahrzeuge steigen im Wert oder halten ihren Marktwert stabil — was sie von gewöhnlichen Gebrauchtwagen unterscheidet.

Das Problem mit normalen Kfz-Tarifen

Standard-Kfz-Versicherungen bemessen die Entschädigungsleistung im Totalschadensfall am Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadens. Bei gewöhnlichen Gebrauchtwagen sinkt dieser Wert mit dem Fahrzeugalter kontinuierlich. Bei Youngtimern ist das anders: Viele Modelle sind stabil im Wert oder steigen sogar.

Welche Versicherungsarten gibt es für Youngtimer?

Youngtimer-Spezialtarife: Was sie leisten

Youngtimer-Spezialtarife funktionieren ähnlich wie Oldtimer-Versicherungen: Der Wert des Fahrzeugs wird entweder durch ein Gutachten festgestellt oder als vereinbarter Fixwert im Vertrag festgehalten. Im Schadensfall erhält der Versicherungsnehmer diesen Betrag — unabhängig davon, was eine automatische Wertermittlung ergäbe.

Wann lohnt sich ein Wertgutachten?

Ein Wertgutachten ist für jeden Youngtimer sinnvoll, dessen Marktwert über dem buchhalterischen Restwert liegt — also für Fahrzeuge, bei denen der aktuelle Kaufpreis für ein vergleichbares Exemplar höher ist als das, was ein automatisches Bewertungssystem errechnen würde. Das gilt für Fahrzeuge mit niedrigem Kilometerstand, besonders gutem Erhaltungszustand oder hoher Kultstatus-Nachfrage.

Unterschied zu Oldtimer-Versicherungen

Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren kann in Deutschland ein H-Kennzeichen beantragt werden. Mit dem H-Kennzeichen ist eine Oldtimer-Versicherung möglich, die oft noch günstigere Prämien bietet als Youngtimer-Tarife. Bis dahin ist der Youngtimer-Spezialtarif die bessere Alternative gegenüber dem normalen Kfz-Tarif.

Nutzungsbeschränkungen beachten

Youngtimer-Tarife und Oldtimer-Tarife sind in der Regel an eingeschränkte Nutzungsbedingungen geknüpft. Das Fahrzeug wird nicht als Alltagsfahrzeug genutzt, sondern für besondere Anlässe, Ausfahrten oder als Zweitfahrzeug. Wer seinen Youngtimer täglich fährt, sollte die Kilometerbeschränkung im Vertrag prüfen — eine Überschreitung kann Leistungskürzungen verursachen.

Pflichtversicherung: Haftpflicht immer notwendig

Auch für Youngtimer gilt die gesetzliche Mindestanforderung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Youngtimer-Tarife umfassen sie immer. Die Entscheidung, ob zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeugwert und dem gewünschten Schutz ab. Bei wertvollen Youngtimern ist eine Vollkasko auf Wertgutachtenbasis zu empfehlen.