Alkohol am Steuer: Was die Kfz-Versicherung zahlt und was nicht
Alkohol am Steuer ist nicht nur strafrechtlich gefährlich — er hat direkte Folgen für die Kfz-Versicherung. Was der Versicherer zahlt, was er verweigert und welche Regressansprüche drohen.
Haftpflicht: Dritte werden immer geschützt
Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Geschädigten auch bei Alkohol am Steuer — das ist gesetzlich nicht ausgeschlossen. Dritte werden durch das Pflichtversicherungsgesetz immer geschützt.
Regress bei Haftpflicht: Bis 5.000 Euro
Der Haftpflichtversicherer kann bei Alkohol am Steuer Regress vom Fahrer fordern — maximal 5.000 Euro gemäß § 5 KfzPflVV. Das bedeutet: Versicherer zahlt dem Opfer, nimmt aber bis zu 5.000 Euro vom betrunkenen Fahrer zurück.
Kasko: Leistungskürzung oder Verweigerung
Bei der eigenen Kaskoversicherung sieht es anders aus. Alkohol am Steuer gilt als grobe Fahrlässigkeit oder kann sogar als Vorsatz gewertet werden. Versicherer können die Kaskoerstattung für das eigene Fahrzeug erheblich kürzen oder vollständig verweigern.
Grenze: Grobe Fahrlässigkeit vs. absolutes Fahrverbot
Bei 0,3–1,59 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) ist Kasko-Kürzung möglich, wenn Fahrunsicherheit nachgewiesen wird. Ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) ist Kasko-Verweigerung fast sicher — das gilt als grobes Verschulden ohne Einschränkung.
Strafrechtliche Konsequenzen zusätzlich
Neben Versicherungsfolgen drohen: Führerscheinentzug, Geldstrafen bis Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, MPU-Pflicht. Die Versicherungskonsequenzen sind dabei oft das geringere Problem.
Neue Versicherung nach Alkohol-Unfall finden
Nach einem Alkohol-Unfall wird die Suche nach einer neuen günstigen Kfz-Versicherung schwierig. Der Schaden ist im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer gespeichert und auf Anfrage sichtbar. Einige Versicherer bieten trotzdem Tarife an — allerdings mit erheblichen Aufschlägen. Vergleichsportale zeigen diese Angebote nicht immer vollständig an; ein Makler oder Direktkontakt zu Versicherern kann helfen. Planen Sie mindestens zwei bis drei Jahre ein, bis der Markt wieder normaler wird.
MPU und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Nach einem schweren Alkohol-Unfall oder Fahren mit über 1,6 Promille ist oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht, bevor der Führerschein zurückgegeben wird. Die MPU prüft das Trinkverhalten und die Fahreignung. Ohne bestandene MPU gibt es keinen Führerschein — und damit auch keine normale Kfz-Versicherung. Bereiten Sie sich bei Bedarf rechtzeitig auf die MPU vor, idealerweise mit Unterstützung einer spezialisierten Beratungsstelle.
Versicherungsprämie langfristig nach Alkohol-Verstoß
Selbst nach Ablauf der Schadensfreiheitsklassen-Rückstufung bleibt ein Alkohol-Unfall über das HIS-Meldesystem bei Versicherern gespeichert. Neue Versicherer können diesen Eintrag bei Antragstellung abfragen. Das bedeutet: Wechselwillige Fahrer mit einem Alkohol-Schaden in der Vergangenheit zahlen oft jahrelang erhöhte Prämien — auch bei einem neuen Versicherer. Vergleichen Sie daher aktiv, welche Anbieter Hochrisikokunden aufnehmen und zu welchen Konditionen. In manchen Fällen lohnt sich ein Spezialmakler, der Zugang zu Tarifen hat, die auf Vergleichsportalen nicht erscheinen.