Auto privat vermieten: Was die Versicherung abdeckt und wie Sie Risiken minimieren
Das eigene Auto vermieten, wenn man es selbst nicht braucht — das klingt nach einer einfachen Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen. Doch versicherungsrechtlich lauern erhebliche Fallstricke. Was gilt, wenn der Mieter einen Unfall verursacht, und wie schützen Sie sich als Vermieter?
Was Ihre Privatversicherung bei Vermietung tut und nicht tut
Die meisten Kfz-Privatversicherungen decken nur die Nutzung durch den Versicherungsnehmer und einen fest definierten Fahrerkreis ab — in der Regel Ehepartner, Lebenspartner und gelegentlich Kinder. Die entgeltliche Weitergabe des Fahrzeugs an beliebige Dritte ist in Standard-Policen fast immer ausgeschlossen. Das bedeutet: Wenn Ihr Mieter einen Unfall verursacht und Sie keine ausreichende Versicherungslösung haben, können Sie als Fahrzeughalter für Schäden in Regress genommen werden.
Peer-to-Peer-Vermietplattformen und ihre Versicherungen
Plattformen wie Getaround, Sixt Share oder ähnliche Peer-to-Peer-Dienste haben das Versicherungsproblem erkannt und bieten für jede Mietbuchung eigene Versicherungskonzepte an. Während der gebuchten Mietzeit greift die Plattformversicherung für Haftpflicht und oft auch für Kasko. Der Eigentümer muss prüfen: Welche Schäden sind ausgeschlossen? Was passiert außerhalb der gebuchten Mietzeit? Wie hoch ist der Selbstbehalt des Mieters, und wer trägt die Kosten darunter?
Haftung als Fahrzeughalter
Als Fahrzeughalter tragen Sie eine besondere Verantwortung: Sie haften dafür, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand übergeben wird. Wenn ein Mieter wegen eines bekannten, aber nicht reparierten Defekts — zum Beispiel verschlissene Bremsen, ein rissiger Reifen oder eine defekte Beleuchtung — einen Unfall verursacht, können Sie als Halter in Regress genommen werden. Diese Halterhaftung greift unabhängig davon, ob Sie selbst von dem Defekt wussten.
Übergabeprotokoll: Unverzichtbar
Ein detailliertes Übergabeprotokoll schützt Sie als Vermieter vor ungerechtfertigten Schadensforderungen — und den Mieter vor falschen Schadenszuordnungen. Halten Sie beim Übergeben und Zurücknehmen des Fahrzeugs alle vorhandenen Beschädigungen schriftlich und mit Fotos aus mehreren Winkeln fest. Lassen Sie das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben. Ohne ein solches Protokoll ist es im Streitfall nahezu unmöglich zu beweisen, wer einen bestimmten Schaden verursacht hat.
Mieterprüfung: Führerscheinkontrolle
Verlangen Sie vor jeder Vermietung die Vorlage des Führerscheins und prüfen Sie, ob er für das verliehene Fahrzeug gilt. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen genügt Führerscheinklasse B. Bei schwereren Fahrzeugen ist Klasse C1 erforderlich. Notieren Sie die Führerscheinnummer, -klasse, das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde. Lassen Sie sich wenn möglich auch einen gültigen Personalausweis vorlegen, um die Identität des Mieters zu bestätigen.
Kaution: Schutz vor Kleinschäden
Die Kaution schützt Sie als Vermieter vor Schäden, die unterhalb des Selbstbehalts der Plattformversicherung liegen — also Schäden, die der Mieter selbst zahlen muss. Übliche Kautionshöhen für private Auto-Vermietung liegen zwischen 200 und 1.000 Euro. Die Kaution sollte mindestens den Selbstbehalt der Plattformversicherung abdecken, damit Sie bei kleinen Schäden nicht leer ausgehen.
Steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen
Einnahmen aus der privaten Auto-Vermietung sind sonstige Einkünfte nach § 22 EStG und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Freigrenze für sonstige Einkünfte beträgt 256 Euro im Jahr. Übersteigen Ihre Netto-Mieteinnahmen (Einnahmen minus abziehbare Kosten) diese Grenze, ist der Überschuss mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Achten Sie darauf, dass die Freigrenze nicht für die Brutto-Einnahmen gilt, sondern für den Überschuss.