Dashcam als Beweismittel: Was bei Unfällen erlaubt ist
Dashcam-Aufnahmen können entscheidende Beweise bei Unfällen liefern. Das BGH hat 2018 geurteilt, dass solche Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden können. Was das in der Praxis bedeutet.
Das BGH-Urteil von 2018
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 15. Mai 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen in Zivilverfahren grundsätzlich als Beweismittel zulässig sein können. Der BGH wägt dabei das Interesse an der Beweiserhebung gegen das Datenschutzinteresse der aufgezeichneten Personen ab.
Wann Dashcam-Material als Beweis hilft
Einschränkungen der Verwertbarkeit
Ein Gericht kann Dashcam-Material für unverwertbar erklären, wenn der Datenschutzverstoß besonders schwer wiegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Dashcam erkennbar zur systematischen Überwachung anderer eingesetzt wurde — und nicht nur zur Absicherung bei Unfällen.
Wie Sie Material richtig sichern
Vorlage beim Versicherer
Viele Versicherer akzeptieren Dashcam-Aufnahmen freiwillig zur Schadensklärung — auch ohne Gerichtsverfahren. Ein klares Video vom Unfallhergang kann die Regulierung erheblich beschleunigen. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer und fragen Sie nach dem Verfahren zur Einreichung von Videomaterial.
Aufnahmequalität und Beweiswert
Nicht jede Dashcam-Aufnahme ist als Beweismittel gleichwertig. Entscheidend für den Beweiswert sind: Auflösung und Schärfe (Nummernschilderkennung erforderlich), Zeitstempel und GPS-Koordinaten, lückenlose Kontinuität der Aufnahme und keine nachträglichen Bearbeitungen. Verwenden Sie ausschließlich das Originalvideo — keine Kopien, Schnitte oder Bearbeitungen. Präsentieren Sie das Material mit Originalzeitstempel und der Originalmetadatei für maximale Überzeugungskraft vor Gericht oder beim Versicherer.
Dashcam-Aufnahmen bei Fahrerflucht
Einer der wertvollsten Einsatzfälle einer Dashcam ist die Dokumentation von Fahrerflucht — besonders bei Parkschäden. Viele Dashcams haben einen Parküberwachungsmodus (mit Hardwire-Kit), der auch bei ausgeschaltetem Motor Bewegungen im Fahrzeugumfeld erkennt und automatisch aufzeichnet. Damit können Unfallverursacher identifiziert werden, die nach einem Parkschaden davongefahren sind. Das Kennzeichen aus der Aufnahme reicht in der Regel, um über die Polizei den Verursacher zu ermitteln und einen Haftpflichtanspruch geltend zu machen.
Dashcam-Beweise und Versicherungspflichten
Manche Kfz-Versicherer fordern bei der Schadensregulierung alle verfügbaren Beweismittel ein — dazu können Dashcam-Aufnahmen zählen. Wenn Sie eine Dashcam betreiben und einen relevanten Unfall aufgezeichnet haben, sind Sie unter Umständen verpflichtet, die Aufnahme dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Verweigern Sie das, kann der Versicherer das als mangelnde Mitwirkungspflicht werten. Informieren Sie sich daher vorab über die vertraglichen Mitwirkungspflichten in Ihrem Versicherungsvertrag.