Dashcam in Deutschland: Rechtslage, Datenschutz und erlaubte Nutzung

Die Dashcam ist in Deutschland ein rechtliches Grenzgebiet. Was ist erlaubt, was verboten, welche Datenschutzregeln gelten und wie Sie eine Dashcam legal und sinnvoll einsetzen können.

Aktuelle Rechtslage: BGH-Urteil 2018

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 geurteilt (Az. VI ZR 233/17), dass Dashcam-Aufnahmen in Unfallprozessen als Beweismittel zugelassen werden können — auch wenn die Aufnahme datenschutzrechtlich problematisch war. Das Gericht wägt im Einzelfall zwischen Beweisverwertungsinteresse und Datenschutzinteressen ab.

DSGVO und Datenschutz

Das dauerhafte Aufzeichnen des öffentlichen Straßenverkehrs verstößt potenziell gegen die DSGVO, da andere Verkehrsteilnehmer ohne Einwilligung aufgezeichnet werden. Zulässig ist nach herrschender Meinung eine Dashcam, die nur kurzzeitig aufzeichnet (Loop-Recording) und Aufnahmen ohne besonderes Ereignis automatisch überschreibt.

Was ist erlaubt

Was nicht erlaubt ist

Praktische Empfehlung

Wählen Sie eine Dashcam mit Loop-Funktion (ältere Aufnahmen werden automatisch überschrieben) und Ereignis-Speicher (manuelle oder automatische Sicherung bei Erschütterung oder Unfall). Damit reduzieren Sie das Datenschutzrisiko erheblich.

Dashcam und Datenlöschung nach Ablauf

Achten Sie darauf, dass Ihr Dashcam-System ältere Aufnahmen automatisch überschreibt — idealerweise nach 24 bis 72 Stunden ohne Ereignis. Das ist sowohl aus Datenschutzgründen als auch aus Speicherplatzgründen sinnvoll. Überprüfen Sie die Datenschutzeinstellungen Ihrer Dashcam-Software einmal im Quartal und stellen Sie sicher, dass keine Aufnahmen außerhalb von Ereignisspeichern dauerhaft erhalten bleiben. Im Falle einer Behördenanfrage haben Sie so nur die relevanten Ereignis-Aufnahmen, nicht das vollständige Fahrtprofil der letzten Monate.

Datenschutz-Hinweis für Mitfahrer

Auch Mitfahrer, die im Dashcam-Bild sichtbar sind, unterliegen dem Datenschutzrecht. Sie haben das Recht zu wissen, dass eine Dashcam im Fahrzeug läuft, und können der Aufzeichnung widersprechen. Bei privaten Fahrten können Sie Mitfahrer kurz informieren — das schützt Sie rechtlich und schafft Transparenz. In Firmenfahrzeugen mit Dashcams gilt die Informationspflicht gegenüber Mitarbeitern noch stärker — das Betriebsrats- und Arbeitnehmerdatenschutzrecht ist hier besonders relevant.