Kfz-Haftpflicht Deckungssumme im Ausland: Was gilt?
Ihre Kfz-Haftpflicht gilt im Ausland — aber nicht immer mit den gleichen Deckungssummen. In der EU entspricht der Schutz dem deutschen Niveau, in Drittstaaten sind die lokalen Mindestdeckungen teils viel niedriger. Was das für Ihre Fahrten bedeutet.
EU und EWR: Deutsches Niveau gilt
Innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) ist Ihre Kfz-Haftpflicht automatisch in Kraft — und zwar auf dem Niveau der deutschen Deckungssummen. Selbst wenn im Zielland niedrigere Pflichtdeckungen vorgeschrieben sind, bleibt Ihr volles deutsches Limit aktiv.
Drittstaaten: Lokale Mindestdeckungen
In Ländern außerhalb der EU — z. B. der Schweiz, Türkei, Marokko oder Osteuropa außerhalb der EU — gelten die Deckungssummen des jeweiligen Landes. Manche Versicherer erweitern den Schutz auf deutsche Deckungsniveaus auch in diesen Ländern, andere nicht. Prüfen Sie Ihre Bedingungen vor der Reise.
Grüne Karte als Nachweis
Die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) belegt in vielen Ländern den Haftpflichtschutz und gibt an, in welchen Ländern die Police gilt. Fordern Sie die Grüne Karte kostenlos bei Ihrem Versicherer an — digital oder als Ausdruck.
Kaskodeckung im Ausland
Ihre Teil- und Vollkasko gilt in der Regel europaweit. Für bestimmte Länder — typischerweise Türkei, Marokko, Tunesien — müssen Sie vorab prüfen, ob Ihr Tarif diese Länder einschließt. Manche Versicherer verlangen eine schriftliche Bestätigung oder erheben einen Aufpreis.
Deckungssummen im Ausland: Was zu niedrige Limits bedeuten
In manchen Ländern außerhalb der EU gelten gesetzliche Haftpflicht-Mindestdeckungen, die deutlich unter dem deutschen Standard liegen. Wenn Ihr Versicherer die Deckung nur auf das lokale Minimum anpasst, tragen Sie bei schweren Unfällen ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko. Übersteigen Personenschäden die lokale Pflichtdeckung, haften Sie privat für die Differenz — und das auch, wenn Ihr Fahrzeug in Deutschland optimal versichert ist. Prüfen Sie daher vor Drittstaaten-Reisen genau, ob Ihr Tarif europaweit die deutschen Deckungsniveaus beibehält.
Auslandsreise vorbereiten: Deckung schriftlich bestätigen lassen
Vor jeder Drittstaaten-Reise empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage beim Versicherer: Welche Deckungssummen gelten im Zielland, und entsprechen diese dem deutschen Niveau? Eine E-Mail mit der Antwort des Versicherers dient als Nachweis im Schadensfall. Ergänzen Sie diese Anfrage durch eine Prüfung, ob Ihr Tarif die Kasko im Zielland einschließt. Je nach Zielland (Türkei, Nordafrika) können gesonderte Bestätigungen oder Zusatzdeckungen nötig sein.