Abschleppkosten nach Unfall: Was Kasko und Haftpflicht zahlen

Abschleppkosten nach einem Unfall können mehrere Hundert Euro betragen. Welche Versicherung zahlt, hängt von der Unfallsituation ab — Vollkasko, Haftpflicht oder Schutzbrief haben unterschiedliche Zuständigkeiten.

Haftpflicht: Abschleppkosten bei Fremdverschulden

Ist jemand anderes der Unfallverursacher, hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung aller Schadenspositionen — einschließlich Abschleppkosten. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers zahlt die Abschleppkosten des beschädigten Fahrzeugs.

Vollkasko: Abschleppkosten bei Eigenverschulden

Bei selbstverschuldeten Unfällen zahlt die Vollkasko in der Regel auch die notwendigen Bergungskosten und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt. Wichtig: Die Kosten müssen verhältnismäßig sein. Ein Abschleppauftrag auf eigene Initiative über lange Strecken wird möglicherweise nicht vollständig erstattet.

Schutzbrief: Pannenhilfe und Abschleppen

Der Kfz-Schutzbrief übernimmt Abschleppkosten bei einer Panne — also wenn das Fahrzeug nicht durch einen Unfall, sondern durch einen technischen Defekt liegengeblieben ist. Der Versicherungs-Schutzbrief koordiniert über seine Notfallzentrale den Abschleppdienst.

Bergungskosten bei Unfällen

Bergungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall aus schwierigem Gelände geborgen werden muss — z. B. aus einem Graben, einem Gewässer oder einer Böschung. Diese Kosten sind in der Vollkasko und ggf. im Schutzbrief separat geregelt und können erheblich höher sein als normales Abschleppen.

Abschleppkosten im Ausland

Wenn Ihr Fahrzeug im Ausland liegenbleibt oder einen Unfall hat, gelten dieselben Grundprinzipien: Bei Fremdverschulden zahlt der gegnerische Versicherer, bei Eigenverschulden Ihre Vollkasko. Praktisch kann die Abwicklung im Ausland jedoch aufwendiger sein. Viele Kfz-Schutzbrief-Leistungen decken auch Abschleppkosten im Ausland ab — prüfen Sie die geografischen Grenzen Ihrer Schutzbrief-Leistung. Innerhalb der EU gilt das Europäische Unfallprotokoll als einheitliche Schadendokumentation.

Abschleppkosten selbst minimieren

Wer häufig lange Strecken fährt, sollte beim Kfz-Vertragsabschluss auf einen umfangreichen Schutzbrief achten, der Abschleppkosten ohne Entfernungslimit übernimmt. Günstige Basis-Schutzbriefe begrenzen das Abschleppen auf eine bestimmte Distanz oder schließen lange Fahrten in die Heimatwerkstatt aus. Im Vergleich kostet ein Premium-Schutzbrief selten mehr als 30 Euro mehr pro Jahr — zahlt sich aber bei einem einzigen Fernstreckeneinsatz sofort aus. Notieren Sie außerdem immer die Nummer Ihres Schutzbriefs im Fahrzeug: Im Schadensfall ist schnelles Handeln wichtig.

Abschleppkosten beim Auslandsunfall: Besonderheiten

Im Ausland können Abschleppkosten deutlich höher ausfallen als im Inland. Prüfen Sie vor Auslandsreisen, ob Ihr Kaskovertrag Abschleppkosten auch im Ausland abdeckt — und bis zu welchem Betrag. Manche Tarife haben europaweit einheitliche Obergrenzen, die im Ausland nicht ausreichen. Ergänzend bietet der Schutzbrief Pannenhilfe und koordinierte Abschleppdienstleistungen — nutzen Sie immer zuerst die Schutzbrief-Hotline, bevor Sie eigenständig einen lokalen Abschleppdienst beauftragen.