Kaskoversicherung im Detail: Teilkasko, Vollkasko und alle Schadenarten

Die Kaskoversicherung ist der freiwillige Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug. Teilkasko deckt externe Schäden, Vollkasko schützt auch bei selbstverschuldeten Unfällen. Alle Schadenarten, Ausschlüsse und Regelungen im Überblick.

Teilkasko: Welche Ereignisse versichert sind

Die Teilkaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug vor Schäden, die durch äußere Einwirkungen entstehen — unabhängig davon, ob Sie selbst etwas dafür können. Das macht sie besonders attraktiv für Fahrzeuge mit Restwert, bei denen eine Vollkasko nicht mehr wirtschaftlich ist.

Vollkasko: Zusätzliche Leistungen gegenüber der Teilkasko

Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und erweitert den Schutz um Schäden, die Sie selbst verursacht haben. Das ist der entscheidende Unterschied: Bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt nur die Vollkasko.

Was Teilkasko und Vollkasko nicht leisten

Beide Kaskotypen haben klare Ausschlüsse. Wer diese kennt, vermeidet Überraschungen im Schadensfall.

Teilkasko vs. Vollkasko: Wann lohnt sich was?

Die Entscheidung hängt vor allem vom Fahrzeugwert, dem Fahrzeugalter und der Nutzungssituation ab. Als Faustregel gilt: Der Jahresbeitrag für Vollkasko sollte nicht mehr als 5–10 Prozent des aktuellen Fahrzeugwerts betragen.

Rechenbeispiel: Was kostet Vollkasko mehr als Teilkasko?

Konkrete Zahlen helfen, die Entscheidung zu treffen. Das folgende Beispiel zeigt typische Beitragsbereiche für einen Mittelklasse-PKW in einer mittelgroßen deutschen Stadt (SF-Klasse 10, 12.000 km/Jahr).

Selbstbeteiligung: Wie sie den Kasko-Beitrag steuert

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Jahresbeitrag. Für vorsichtige Fahrer mit wenig Schadenpotenzial lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung — die Ersparnis über mehrere schadensfreie Jahre übersteigt meistens die Mehrbelastung im Schadensfall.

Totalschaden: Wie die Auszahlung funktioniert

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert — also den Betrag, für den Sie ein vergleichbares Fahrzeug kaufen könnten — abzüglich des Restwerts und der Selbstbeteiligung.

Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit — ein wichtiges Tarifmerkmal

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen — zum Beispiel durch Überfahren einer roten Ampel, Telefonieren ohne Freisprechanlage oder kurzes Einschlafen am Steuer. Bei Tarifen ohne entsprechenden Verzicht kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen.

Wichtige Tarifmerkmale beim Kaskoabschluss

Beim Kaskoabschluss zählen nicht nur Beitrag und Selbstbeteiligung. Diese Leistungsmerkmale unterscheiden günstige Basistarifen von wertigen Produkten erheblich:

Kasko kündigen und wechseln: Was gilt

Kaskotarife laufen üblicherweise bis zum 31. Dezember und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 30. November gekündigt werden. Sonderkündigungsrechte greifen unabhängig vom Stichtag — nach jeder Beitragserhöhung, nach einem Schaden (Sonderkündigungsrecht nach Schadenregulierung) oder nach einem Fahrzeugwechsel.