Sturm, Hagel und Blitzschlag in der Teilkasko: Was genau versichert ist
Sturm, Hagel und Blitzschlag sind durch die Teilkasko gedeckt. Aber nicht jeder Windschaden ist automatisch versichert — es gelten Mindestwindstärken und bestimmte Nachweisregeln. Was genau gilt und wie die Regulierung abläuft.
Versicherte Naturgewalten in der Teilkasko
Sturmschäden: Mindestwindstärke
Für Sturmschäden gilt eine Mindestwindstärke von Beaufort 8 (rund 63 km/h). Diese Voraussetzung wird vom Versicherer anhand von Wetterdaten der Meteorologischen Institute geprüft. War die Windstärke am Schadenstag und -ort nachweislich unter Beaufort 8, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Hagelschäden: Besonderheiten
Hagelschäden unterliegen keiner Mindestkorngröße — jeder Hageleinschlag, der einen Schaden verursacht, ist grundsätzlich versichert. Wichtig: Fotografieren Sie frische Hagelschäden umgehend mit Datum und Uhrzeit. Verwitterte Schäden können dem falschen Wetterereignis zugeordnet werden.
Nachweis und Regulierung
Bei der Schadensmeldung sollten Sie Datum und Uhrzeit des Schadens präzise angeben. Der Versicherer vergleicht diese Angaben mit Wetterdaten. Bei eindeutigem Witterungsschaden (großflächige Dellen durch Hagel) ist die Regulierung meist unkompliziert.
Was nicht gedeckt ist
Schadennachweis bei Sturm und Hagel: So sichern Sie sich ab
Bei Sturm- und Hagelschäden empfiehlt sich eine sofortige Dokumentation mit Fotos, bevor das Fahrzeug bewegt wird. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und genauen Standort. Stellen Sie nachträglich den Wetterbericht des Deutschen Wetterdiensts (DWD) für den betreffenden Ort und Tag sicher — dieser ist kostenlos downloadbar und gilt als offizieller Nachweis. Bei großflächigen Hagelschäden reicht oft das Schadensbild selbst als Beweis; bei Sturmschäden wird der Nachweis der Beaufort-Grenze von Versicherern häufig stärker geprüft.
Sturmschäden: Dokumentation und Schadenmeldung
Nach einem Sturm- oder Hagelschaden sollten Sie das Fahrzeug sofort fotografieren, bevor Reparaturmaßnahmen eingeleitet werden. Sichern Sie auch Wetterberichte oder Regenradarkarten für den Schadenzeitpunkt — diese können als Nachweis für das Wetterereignis dienen. Hagelschäden werden vom Versicherer durch einen Gutachter bewertet. Wer keine Selbstbeteiligung zahlen möchte, sollte prüfen, ob sein Tarif einen Hagelschutz ohne SB bietet.