Kfz-Versicherung vergessen: Was jetzt zu tun ist

Den Abschluss der neuen Kfz-Versicherung zu vergessen ist häufiger als man denkt — besonders rund um den Jahreswechsel. Was passiert danach und wie schnell Sie Abhilfe schaffen.

Wie das Vergessen passiert

Der klassische Fall: Versicherungsnehmer kündigt den alten Vertrag fristgerecht zum 30. November, plant einen Wechsel — und vergisst dann im Dezember-Stress, den neuen Vertrag tatsächlich abzuschließen. Am 1. Januar besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das Fahrzeug ist zwar noch angemeldet, aber nicht mehr versichert.

Sofortmaßnahmen: Was jetzt zu tun ist

Wie schnell kann ich eine neue Versicherung abschließen?

Bei Online-Direktversicherern können Sie einen Vertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn innerhalb von wenigen Minuten abschließen — inklusive sofortiger eVB-Nummer per E-Mail. Das macht die Situation beherrschbar: Sobald Sie das Versäumnis bemerken, können Sie den Versicherungsschutz sofort wiederherstellen — für die Zukunft, nicht rückwirkend.

Was mit dem alten Vertrag passiert

Wenn der alte Vertrag gekündigt wurde und bereits beendet ist, können Sie ihn in der Regel nicht reaktivieren. Der alte Versicherer ist nicht verpflichtet, Sie wieder aufzunehmen. Einige Versicherer bieten kulante Lösungen an, wenn die Lücke sehr kurz ist und keine Schäden entstanden sind — aber darauf zu zählen ist riskant.

Prävention: So vergessen Sie es nie wieder

Richten Sie einen Kalender-Reminder für den 15. Oktober ein — dann bleibt ausreichend Zeit, Tarife zu vergleichen, den neuen Vertrag abzuschließen und die Kündigung bis zum 30. November einzureichen. Wer den neuen Versicherer beauftragst, die Kündigung zu übernehmen, hat eine Aufgabe weniger — aber sollte trotzdem die Eingangsbestätigung beim alten Versicherer kontrollieren.

Vergessener Abschluss nach Fahrzeugkauf

Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs vergessen Käufer gelegentlich, vor der Zulassung eine Versicherung abzuschließen. Ohne eVB ist keine Zulassung möglich — hier ist das Vergessen also durch den Behördengang selbst gesichert. Kritisch wird es beim Kauf eines bereits zugelassenen Fahrzeugs: Mit dem Halterwechsel geht der Vertrag des Vorbesitzers zwar rechtlich auf den Käufer über — ohne eigene Police ist der neue Halter aber nicht ausreichend gesichert und sollte sofort einen eigenen Vertrag abschließen.