Auto abmelden und neu versichern: So vermeiden Sie typische Fehler
Wer ein Fahrzeug abmeldet und danach neu versichern möchte, braucht die richtige Reihenfolge. Auch ein scheinbar einfacher Ablauf birgt Stolperstellen — von der fehlenden eVB bis zur ungewollten Doppelversicherung.
Warum die Reihenfolge entscheidend ist
Wer ein Fahrzeug abmeldet und ein neues kauft, steht vor zwei Aufgaben gleichzeitig: den alten Vertrag beenden und einen neuen abschließen. Die häufige Fehlerquelle: Man kündigt den alten Vertrag, bevor der neue abgeschlossen ist. Ergebnis: kein Versicherungsschutz für das neue Fahrzeug — obwohl es vielleicht schon in der Einfahrt steht.
Schritt-für-Schritt: Auto abmelden und neu versichern
Was mit dem alten Vertrag passiert
Bei Abmeldung des alten Fahrzeugs endet der Versicherungsvertrag automatisch — ohne dass Sie kündigen müssen. Der Versicherer muss Ihnen den anteilig nicht verbrauchten Beitrag erstatten. Achten Sie darauf, dass die Abmeldung korrekt beim Versicherer gemeldet wird — oft reicht die Vorlage des Abmeldebescheids.
eVB und Zulassung: Was bereitliegen muss
Für die Zulassung eines Fahrzeugs brauchen Sie zwingend eine gültige eVB-Nummer des neuen Versicherers. Diese erhalten Sie unmittelbar nach Abschluss des neuen Vertrags — bei Online-Versicherern oft binnen Sekunden per E-Mail. Planen Sie den Zulassungstermin erst, nachdem Sie die eVB in der Hand haben.
Kurzzeitkennzeichen als Überbrückungslösung
Wer ein Fahrzeug kauft und zunächst nur überführen möchte, kann ein Kurzzeitkennzeichen nutzen. Dieses gilt für maximal fünf Tage und erfordert ebenfalls eine Versicherung — jedoch eine spezielle Überführungsversicherung, keine reguläre Kfz-Police. Für die endgültige Zulassung muss danach eine reguläre eVB vorgelegt werden.
Doppelversicherung auflösen
Wer versehentlich zwei laufende Kfz-Versicherungen hat — z. B. weil die Kündigung des alten Vertrags vergessen wurde — sollte sofort handeln: Kontaktieren Sie den alten Versicherer und weisen Sie die Abmeldung nach. In der Regel akzeptiert der Versicherer die rückwirkende Vertragsbeendigung zum Abmeldedatum und erstattet zu viel gezahlte Beiträge.