Marktwert vs. Restwert beim Youngtimer: Der Unterschied und seine Folgen
Marktwert und Restwert klingen ähnlich, bedeuten aber im Versicherungskontext etwas grundlegend Verschiedenes. Für Youngtimer-Besitzer ist der Unterschied oft teuer — wenn er erst im Schadensfall auffällt.
Marktwert: Was ein Käufer zahlen würde
Der Marktwert eines Fahrzeugs ist der Preis, den ein informierter Käufer unter normalen Marktbedingungen für das Fahrzeug zahlen würde. Bei Youngtimern hängt dieser Wert von Faktoren ab, die über normale Fahrzeugbewertungen hinausgehen: Originalzustand, Seltenheit, Beliebtheit bei Sammlern, Servicehistorie, Farbkombination und regionale Nachfrage.
Restwert: Was nach dem Schaden noch übrig bleibt
Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall oder Totalschaden. Er wird vom Versicherer als Abzugsposten bei der Totalschadensberechnung verwendet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt die Entschädigungshöhe (vor Selbstbeteiligung). Bei begehrten Youngtimern kann der Restwert eines Fahrzeugs auch nach einem schweren Schaden noch überraschend hoch sein — was die Auszahlung reduziert.
Zeitwert: Was das Fahrzeug vor dem Schaden wert war
Der Zeitwert (auch: Marktwert zum Schadenszeitpunkt) beschreibt den Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis. Er ist die Basis für die meisten Kaskoentschädigungen. Bei normalen Gebrauchtwagen ist der Zeitwert gut durch Datenbanken ermittelbar. Bei Youngtimern ergibt die Datenbankbewertung aber oft einen zu niedrigen Zeitwert — der tatsächliche Marktpreis wird unterschätzt.
Das Restwertproblem bei wertvollen Youngtimern
Bei einem begehrten Youngtimer-Modell kann ein stark beschädigtes Fahrzeug auf dem Markt immer noch einen erheblichen Restwert haben — wegen der nachgefragten Ersatzteile. Wenn der Versicherer den Restwert hoch ansetzt, sinkt die Entschädigung entsprechend. Ein Youngtimer-Tarif mit vereinbartem Wert enthält oft Schutzklauseln, die den Restwert begrenzen oder die Anrechnung einschränken.
Wie Sie sich gegen diese Risiken absichern
Wertermittlung im Streitfall
Ist man mit dem vom Versicherer angesetzten Wert nicht einverstanden, kann man einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Bei deutlicher Abweichung zwischen den Gutachten kann ein Sachverständigenverfahren eingeleitet werden, das für beide Seiten bindend ist. Alternativ steht der Weg zum Versicherungsombudsmann offen.