Normaler Kfz-Tarif für Youngtimer: Was schief gehen kann

Viele Youngtimer-Besitzer schließen gedankenlos den normalen Kfz-Tarif ab — wie für jedes andere Auto. Das kann im Schadensfall teuer werden. Was genau das Problem ist und welche Alternativen es gibt.

Wie normale Kfz-Tarife den Fahrzeugwert berechnen

Standard-Kfz-Versicherungen verwenden automatisierte Bewertungsmodelle, die auf Fahrzeugalter, Marke, Modell, Kilometerstand und allgemeinen Marktdaten basieren. Für die meisten Gebrauchtwagen liefern diese Modelle realistische Ergebnisse. Bei Youngtimern ist das Problem: Diese Bewertungsmodelle sind nicht für Liebhaberfahrzeuge entwickelt worden und unterschätzen systematisch Fahrzeuge mit stabilem oder steigendem Marktwert.

Das Unterversicherungsproblem bei Youngtimern

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein gut erhaltener klassischer Sportwagen aus den frühen 2000er Jahren hat auf dem aktuellen Markt einen Wert von 35.000 Euro. Ein automatisches Bewertungsmodell berechnet für das gleiche Fahrzeug auf Basis des Baujahrs und des Kilometerstands einen Restwert von 18.000 Euro. Im Schadensfall mit Totalverlust erhält der Versicherungsnehmer nur 18.000 Euro — obwohl ein vergleichbares Ersatzfahrzeug 35.000 Euro kostet. Die Differenz von 17.000 Euro trägt er selbst.

Wann ist ein normaler Tarif noch vertretbar?

Ein normaler Kfz-Tarif ist für Youngtimer vertretbar, wenn das Fahrzeug tatsächlich nur noch einen dem Alter entsprechenden Gebrauchtwert hat — also kein besonderes Liebhaberfahrzeug ist, keine Seltenheit darstellt und einen stabilen Rückgang des Marktwerts verzeichnet. Das trifft auf viele Alltagsfahrzeuge auch in höherem Alter zu. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug in diese Kategorie fällt, lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einem Kfz-Sachverständigen.

Alternativen: Was der Markt bietet

Was Sie jetzt tun können

Vollkasko vs. Teilkasko beim Youngtimer

Für Youngtimer, deren Wert über dem normalen Restwert liegt, ist eine Vollkasko auf Basis des vereinbarten Werts sinnvoll. Die Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm oder Glasbruch — aber keinen selbst verschuldeten Unfallschaden. Für Fahrzeuge mit hohem Liebhaberwert deckt erst die Vollkasko das volle Schadensrisiko ab.