Nummernschild gestohlen: Zahlt die Kfz-Versicherung die Kosten?
Gestohlene Nummernschilder verursachen Kosten für neue Schilder, Verwaltungsgebühren und eventuell Anwaltskosten bei Missbrauch. Ob und was die Kfz-Versicherung übernimmt, ist im Detail geregelt.
Was deckt die Teilkasko bei Nummerschilddiebstahl?
Die Kfz-Teilkasko deckt Diebstahl von Fahrzeugen und fahrzeuggebundenen Teilen. Nummernschilder gelten in der Regel nicht als Fahrzeugteil — sie sind Verwaltungsobjekte, die von der Behörde zugeteilt werden. Daher übernimmt die Teilkasko die Kosten für neue Schilder üblicherweise nicht. Prüfen Sie Ihre AKB, da manche Tarife kleine Diebstahlschäden pauschal abdecken.
Ausnahme: Pauschalerstattung und Assistance-Pakete
Einige Versicherer bieten im Rahmen von Premium-Tarifen oder Assistance-Paketen eine Erstattung von Kleinschäden an — darunter auch Kosten für gestohlene Nummernschilder bis zu einem bestimmten Betrag (z. B. 100 Euro). Ob das in Ihrem Tarif enthalten ist, prüfen Sie in den Vertragsbedingungen oder durch eine Anfrage beim Versicherer.
Rechtsschutzversicherung bei Missbrauch
Wenn der Dieb das Kennzeichen für eine Straftat nutzt und Sie infolgedessen mit Bußgeldbescheiden oder Schadensersatzforderungen konfrontiert werden, ist eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrecht-Einschluss hilfreich. Sie übernimmt Anwaltskosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ohne Rechtsschutz müssen Sie diese Kosten selbst tragen — beim ersten Bußgeldbescheid durch einen Missbrauchstäter ist das ein realistisches Szenario.
Hausratversicherung: Oft vergessen
Manche Hausratversicherungen erstatten Diebstahl von Fahrzeugzubehör und -teilen — dazu können in Einzelfällen auch Nummernschilder zählen. Das gilt insbesondere, wenn das Fahrzeug in einer versicherten Garage stand. Prüfen Sie Ihren Hausratvertrag auf entsprechende Klauseln.