Vorschusszahlung bei Kfz-Schaden: Anspruch, Voraussetzungen und Vorgehen
Bei eindeutiger Haftungslage und verzögerter Regulierung können Geschädigte eine Vorschusszahlung verlangen. Was das bedeutet, wann der Anspruch besteht und wie Sie vorgehen.
Was ist eine Vorschusszahlung?
Eine Vorschusszahlung ist eine vorläufige Zahlung des Versicherers auf den noch nicht abschließend bezifferten Schadensersatzanspruch. Sie ist kein Geschenk, sondern eine Vorauszahlung, die auf die spätere Gesamtleistung angerechnet wird.
Voraussetzungen für den Vorschuss
Ein Anspruch auf Vorschusszahlung entsteht, wenn die Haftung dem Grunde nach eindeutig festgestellt ist und die endgültige Schadenshöhe noch nicht abschließend beziffert werden kann — z. B. bei laufender ärztlicher Behandlung nach einem Personenschaden.
Wie beantragen Sie einen Vorschuss?
Fordern Sie den Vorschuss schriftlich beim Haftpflichtversicherer des Schädigers an. Begründen Sie den Antrag mit dem bereits belegten Schaden und dem weiterlaufenden Behandlungsbedarf. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) und weisen Sie auf Ihren rechtlichen Anspruch hin.
Vorgehen bei Ablehnung
Lehnt der Versicherer ab, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Bei eindeutiger Haftungslage ist die Ablehnung eines angemessenen Vorschusses angreifbar. In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
Wie hoch sollte ein Vorschuss sein?
Ein angemessener Vorschuss orientiert sich am bereits nachgewiesenen Schaden. Bei klaren Sachschadensfällen wird häufig 70–80 Prozent des Wiederbeschaffungswerts als Vorschuss akzeptiert. Bei Personenschäden sind Vorschüsse für laufende Behandlungskosten, Verdienstausfall und Pflegeaufwand typisch. Verlangen Sie keine überhöhten Vorschüsse — das kann die Regulierung erschweren. Dokumentieren Sie alle zwischenzeitlich selbst getragenen Ausgaben (Mietwagen, Taxikosten, medizinische Behandlung) sorgfältig und reichen Sie diese mit dem Vorschussantrag ein. So begründen Sie die Höhe Ihrer Forderung nachvollziehbar.
Vorschusszahlung beantragen: Formelle Anforderungen
Ein Vorschuss muss schriftlich beim Versicherer beantragt werden. Begründen Sie den Antrag mit den zu erwartenden Kosten — Kostenvoranschlag der Werkstatt, Mietwagenrechnung oder Arztrechnung. Der Versicherer muss innerhalb angemessener Frist antworten. Bei dringenden medizinischen Kosten nach einem Unfall haben Versicherer oft spezielle Sofortleistungsprozesse. Wenden Sie sich direkt an die Schaden-Hotline und betonen Sie die Dringlichkeit der Zahlung.