Schadensquote: Was sie ist, wie sie berechnet wird und warum sie zählt
Die Schadensquote ist eine Kennzahl, die das Verhältnis von Versicherungsleistungen zu eingenommenen Prämien beschreibt. Sie bestimmt, ob ein Kundenverhältnis wirtschaftlich ist — und kann zur Kündigung führen.
Definition: Was ist die Schadensquote?
Die Schadensquote (auch Schadenquote oder Combined Ratio im Fachjargon) beschreibt, wie viel Prozent der eingenommenen Prämien ein Versicherer für Leistungen auszahlt. Eine Schadensquote von 70 Prozent bedeutet: Für jeden Euro Prämie zahlt der Versicherer 70 Cent Leistungen. Die verbleibenden 30 Prozent decken Betriebskosten und Gewinn. Eine Quote über 100 Prozent bedeutet: Der Versicherer zahlt mehr aus, als er einnimmt — das Vertragsverhältnis ist verlustbringend.
Schadensquote auf individueller Ebene
Neben der Gesamtquote beobachten Versicherer die individuelle Schadensquote jedes Kunden. Diese bezieht sich auf das Verhältnis von Schäden, die für diesen Kunden reguliert wurden, zur gezahlten Prämie. Ein Versicherungsnehmer mit 400 Euro Jahresprämie, der in drei Jahren Schäden von 2.000 Euro verursacht, hat eine individuelle Quote von rund 167 Prozent — wirtschaftlich nicht tragfähig.
Warum kündigen Versicherer wegen der Schadensquote?
Versicherer sind Unternehmen, die wirtschaftlich kalkulieren müssen. Wenn ein Kundenverhältnis dauerhaft verlustbringend ist, haben sie ein berechtigtes Interesse, es zu beenden. Das Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG gibt ihnen die rechtliche Grundlage dafür. Die Kündigung wegen schlechter Schadensquote ist damit legitim und häufiger, als viele Versicherungsnehmer wissen.
Gibt es eine Blacklist für schlechte Risiken?
In Deutschland gibt es kein bundesweites Register, in dem Versicherungsnehmer mit schlechter Schadensquote gelistet sind. Jedoch fragen neue Versicherer im Antragsprozess explizit nach der Vorversicherungsgeschichte, der Anzahl der Schäden und ob eine Versichererkündigung vorlag. Falsche Angaben führen zu Leistungsfreiheit. Der Informationsaustausch zwischen Versicherern erfolgt also indirekt über den Antragsprozess.