Zu viele Teilkaskoschäden: Wann kündigt der Versicherer und wie reagieren Sie?
Mehrere Teilkaskoschäden in wenigen Jahren können den Versicherer zur Kündigung veranlassen. Was hinter dieser Entscheidung steckt, welche Rechte Sie haben und wie Sie danach schnell eine neue Versicherung finden.
Das Sonderkündigungsrecht nach Schaden
Nach jeder Schadenregulierung haben beide Seiten — Versicherungsnehmer und Versicherer — ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt nicht nur für Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden, sondern auch für Teilkaskoschäden. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Regulierungsentscheidung. Versicherer machen von diesem Recht meist dann Gebrauch, wenn ein Kunde überdurchschnittlich viele Schäden verursacht hat.
Was den Versicherer zur Kündigung veranlasst
Versicherer kalkulieren Prämien auf Basis statistischer Schadenswahrscheinlichkeiten. Wenn ein einzelner Kunde deutlich mehr Schäden produziert als der Durchschnitt, wird das Vertragsverhältnis wirtschaftlich unattraktiv. Das nennt sich 'schlechte Schadensquote'. Es gibt keine veröffentlichten Grenzwerte, ab wann ein Versicherer kündigt — das entscheidet jedes Unternehmen individuell auf Basis interner Richtlinien.
Kündigungsumkehr: Eine wichtige Option
Wer eine Kündigung durch den Versicherer erhält, sollte unverzüglich den Versicherer kontaktieren und eine sogenannte Kündigungsumkehr beantragen. Dabei erklärt der Versicherer aus Kulanz, die Kündigung als reguläre Eigenkündigung zum Vertragsablauf zu behandeln. Das verbessert die Ausgangslage bei der Suche nach einem neuen Anbieter erheblich. Viele Versicherer sind bereit, eine solche Erklärung auszustellen — insbesondere wenn der Kunde langjährig war.
Was tun nach der Kündigung?
Welche Versicherer nehmen Kunden mit Schadenshistorie?
Nach einer Versichererkündigung akzeptieren nicht alle Anbieter sofort. Spezialtarife für Hochrisikokunden gibt es bei einzelnen Direktversicherern und spezialisierten Maklern. Die Prämien sind in der Regel höher, aber der Versicherungsschutz ist gewährleistet. Wichtig: Bei neuen Antragstellungen wird nach der Vorversicherungsgeschichte gefragt. Falschangaben können zur Leistungsfreiheit im Schadensfall führen.